Sitzung: 24.04.2014 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den 2. Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans
Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch„ südlich der Hansestraße, zwischen der
Neu-Bartelsdorfer Straße im Westen und der B 105 im Osten
1. |
Der 2. Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 15 und die Begründung dazu, werden in der vorliegenden
Fassung gebilligt. |
2. |
Die Entwürfe des Plans und der Begründung
sind nach § 4a Abs. 3 BauGB in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. |
3. |
Die von den Änderungen berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4a Abs. 3 BauGB in
Anwendung des § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Gleichzeitig sind sie von der
öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. |