Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt zur Realisierung der unabweisbaren Maßnahme – Umverlegung und Öffnung des verrohrten Gewässers 27/3 im Bereich Bentwisch Hasenheide - die notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von 124.300,00 € aus den liquiden Mitteln zur Verfügung zu stellen und die folgende Vereinbarung mit dem WBV „Untere Warnow Küste“ zu schließen

 

 

Vereinbarung

 

 

zwischen

 

der Gemeinde Bentwisch,

vertreten durch den Bürgermeister Herrn Schwaß

 

-       im Folgenden Gemeinde genannt  -

 

und 

 

dem Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“

Alt-Bartelsdorfer Straße 18 a, 18146 Rostock

vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Heike Just und den Verbandsvorsteher Herrn Hartmut Thies

 

-       im Folgenden WBV genannt -

 

 

über die Übernahme der Finanzierung des Projektes einschließlich der Projektsteuerung durch den WBV für die Maßnahme

„Umverlegung und Öffnung des verrohrten Gewässers 27/3
im Bereich Bentwisch - Hasenheide“

 

Präambel

 

Aufgrund einer Schadstelle am verrohrten Gewässer 27/3 im Bereich Bentwisch, Hotel „An der Hasenheide“ ist die Entwässerung des oberhalb liegenden Einzugsgebietes nicht mehr gegeben. Eine Reparatur im Sinne der Gewässerunterhaltung des WBV kann aus-geschlossen werden, da sich die Schadstelle im durch den Hotelkomplex überbauten Abschnitt des verrohrten Gewässers befindet.

Nach einer umfangreichen Prüfung der örtlichen Gegebenheiten ist die Wiederherstellung der Abflussfunktion nur durch eine Umverlegung des Gewässers und der Wiederanschluss an das vorhandene verrohrte Gewässer möglich. Aus Sicht des WBV ist der Neubau eines offenen Grabens über 420 Meter sowie eines Straßendurchlasses (40 Meter) mit Anschluss an den vorhandenen Kontrollschacht des verrohrten Gewässers am Abzweig Stralsunder Straße/ An der Hasenheide die wirtschaftlichste Lösung. Zudem erfolgt die Verdämmerung bzw. der Rückbau der bisherigen Rohrleitung.

§ 1

Vereinbarungsgegenstand

 

Vereinbarungsgegenstand sind die Übergabe und die Verwendung von finanziellen Mitteln einschließlich der Projektsteuerung durch den WBV für das Vorhaben „Umverlegung und Öffnung des verrohrten Gewässers 27/3 im Bereich Bentwisch - Hasenheide“.

§ 2

Grundlage der Vereinbarung

 

Die Kostenschätzung des WBV ist Grundlage und Bestandteil dieser Vereinbarung. Eine Kostenanpassung erfolgt nach konkreter Planung durch das beauftragte Ingenieurbüro Voss & Muderack.

§ 3

Gesamtfinanzierung der Maßnahme

 

Die Finanzierung der Maßnahme ergibt sich aus zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Kostenschätzungen des WBV (siehe Anhang).

 

Eventuell zusätzlich entstehende weitere Planungs-, Verfahrens- und Baunebenkosten (Baugrunderkundung, Vermessung, Umweltverträglichkeit, Artenschutzfachbeitrag, Grunderwerb, Entschädigungen, örtliche Bauüberwachung, etc.) sind nicht Bestandteil dieses Vertrages und sind mit der Gemeinde Bentwisch gesondert zu verhandeln.

 

Die Gemeinde finanziert die Maßnahme zu 100% aus Eigenmitteln.

 

Die Gemeinde übergibt dem WBV 15.000,00 € nach dem Vertragsabschluss. Nach der Submission und vor Baubeginn sind 50.000,00 € zu übergeben; genau 25.000,00 € werden als Zwischenabrechnung während der Bauphase abgerufen. Die Restsumme von 34.228,86 € wird nach der Bauphase abgerechnet.

 

Die Endabrechnung erfolgt auf Grundlage der Kostenfeststellung nach Abschluss der Baumaßnahme.

 

 

Die Zahlungen erfolgen auf das Konto des WBV.

 

Wasser- und Bodenverband

Deutsche Kreditbank AG

BLZ:                          120 300 00

Konto-Nr.:             10 64 68

Zahlungsgrund: Bentwisch Hasenheide 27-3

 

§ 4

Durchführung der Maßnahme

 

Die Erteilung der Aufträge für die Überwachung der planerischen Vorbereitung der Leistungsphasen 2-9 HOAI, die örtliche Bauüberwachung sowie die Bauausführung erfolgen durch den WBV.

 

§ 5

Pflichten des WBV

 

Der WBV ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen, zweckgebundenen Einsatz der Eigenmittel sowie den Nachweis der Verwendung der Mittel gegenüber der Gemeinde Bentwisch.

 

§ 6

Ausfertigungen

 

Diese Vereinbarung wird 2-fach ausgefertigt. Die Beteiligten erhalten je eine Ausfertigung.

§ 7

Schlussbestimmungen

 

Zu den vorstehenden Vereinbarungen bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vereinbarungsparteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmungen andere zu vereinbaren, die dem beabsichtigten rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommen.

Entsprechendes gilt, wenn sich eine Regelungslücke zu dieser Vereinbarung ergeben sollte.

 

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Rostock.

 

 

 

Bentwisch, …………………………                                               Rostock, …………………………

 

 

 

 


Schwaß                                                                                           Just                                       Thies

Bürgermeister                                                                              Geschäftsführerin           Verbandsvorsteher

 

                                                                                                           Wasser- und Bodenverband

Gemeinde Bentwisch                                                               „Untere Warnow-Küste“