Sitzung: 24.04.2014 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt zur
Realisierung der unabweisbaren Maßnahme – Umverlegung und Öffnung des
verrohrten Gewässers 27/3 im Bereich Bentwisch Hasenheide - die notwendigen
finanziellen Mittel in Höhe von 124.300,00 € aus den liquiden Mitteln zur
Verfügung zu stellen und die folgende Vereinbarung mit dem WBV „Untere Warnow
Küste“ zu schließen
Vereinbarung
zwischen
der Gemeinde Bentwisch,
vertreten durch den Bürgermeister Herrn
Schwaß
-
im
Folgenden Gemeinde genannt -
und
dem Wasser- und Bodenverband „Untere
Warnow-Küste“
Alt-Bartelsdorfer Straße 18 a, 18146 Rostock
vertreten durch die Geschäftsführerin Frau
Heike Just und den Verbandsvorsteher Herrn Hartmut Thies
- im Folgenden WBV genannt -
über
die Übernahme der Finanzierung des Projektes einschließlich der
Projektsteuerung durch den WBV für die Maßnahme
„Umverlegung
und Öffnung des verrohrten Gewässers 27/3
im Bereich Bentwisch - Hasenheide“
Präambel
Aufgrund einer Schadstelle am verrohrten
Gewässer 27/3 im Bereich Bentwisch, Hotel „An der Hasenheide“ ist die Entwässerung
des oberhalb liegenden Einzugsgebietes nicht mehr gegeben. Eine Reparatur im
Sinne der Gewässerunterhaltung des WBV kann aus-geschlossen werden, da sich die
Schadstelle im durch den Hotelkomplex überbauten Abschnitt des verrohrten
Gewässers befindet.
Nach einer umfangreichen Prüfung der
örtlichen Gegebenheiten ist die Wiederherstellung der Abflussfunktion nur durch
eine Umverlegung des Gewässers und der Wiederanschluss an das vorhandene
verrohrte Gewässer möglich. Aus Sicht des WBV ist der Neubau eines offenen
Grabens über 420 Meter sowie eines Straßendurchlasses (40 Meter) mit Anschluss
an den vorhandenen Kontrollschacht des verrohrten Gewässers am Abzweig
Stralsunder Straße/ An der Hasenheide die wirtschaftlichste Lösung. Zudem
erfolgt die Verdämmerung bzw. der Rückbau der bisherigen Rohrleitung.
§
1
Vereinbarungsgegenstand
Vereinbarungsgegenstand sind die Übergabe
und die Verwendung von finanziellen Mitteln einschließlich der Projektsteuerung
durch den WBV für das Vorhaben „Umverlegung
und Öffnung des verrohrten Gewässers 27/3 im Bereich Bentwisch - Hasenheide“.
§
2
Grundlage
der Vereinbarung
Die Kostenschätzung des WBV ist Grundlage
und Bestandteil dieser Vereinbarung. Eine Kostenanpassung erfolgt nach
konkreter Planung durch das beauftragte Ingenieurbüro Voss & Muderack.
§
3
Gesamtfinanzierung
der Maßnahme
Die Finanzierung der Maßnahme ergibt sich
aus zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Kostenschätzungen des WBV (siehe
Anhang).
Eventuell zusätzlich entstehende weitere
Planungs-, Verfahrens- und Baunebenkosten (Baugrunderkundung, Vermessung,
Umweltverträglichkeit, Artenschutzfachbeitrag, Grunderwerb, Entschädigungen,
örtliche Bauüberwachung, etc.) sind nicht Bestandteil dieses Vertrages und sind
mit der Gemeinde Bentwisch gesondert zu verhandeln.
Die Gemeinde finanziert die Maßnahme zu 100%
aus Eigenmitteln.
Die Gemeinde übergibt dem WBV 15.000,00 €
nach dem Vertragsabschluss. Nach der Submission und vor Baubeginn sind
50.000,00 € zu übergeben; genau 25.000,00 € werden als Zwischenabrechnung
während der Bauphase abgerufen. Die Restsumme von 34.228,86 € wird nach der
Bauphase abgerechnet.
Die Endabrechnung erfolgt auf Grundlage der
Kostenfeststellung nach Abschluss der Baumaßnahme.
Die Zahlungen erfolgen auf das Konto des
WBV.
Wasser- und Bodenverband
Deutsche Kreditbank AG
BLZ: 120 300 00
Konto-Nr.:
10 64 68
Zahlungsgrund: Bentwisch Hasenheide 27-3
§
4
Durchführung
der Maßnahme
Die Erteilung der Aufträge für die
Überwachung der planerischen Vorbereitung der Leistungsphasen 2-9 HOAI, die
örtliche Bauüberwachung sowie die Bauausführung erfolgen durch den WBV.
§
5
Pflichten
des WBV
Der WBV ist verantwortlich für den
ordnungsgemäßen, zweckgebundenen Einsatz der Eigenmittel sowie den Nachweis der
Verwendung der Mittel gegenüber der Gemeinde Bentwisch.
§
6
Ausfertigungen
Diese Vereinbarung wird 2-fach ausgefertigt.
Die Beteiligten erhalten je eine Ausfertigung.
§
7
Schlussbestimmungen
Zu den vorstehenden Vereinbarungen bestehen
keine mündlichen Nebenabreden. Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen
bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vereinbarungsparteien sind
verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmungen andere zu vereinbaren, die
dem beabsichtigten rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe
kommen.
Entsprechendes gilt, wenn sich eine
Regelungslücke zu dieser Vereinbarung ergeben sollte.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
dieser Vereinbarung ist Rostock.
Bentwisch, ………………………… Rostock, …………………………
Schwaß Just Thies
Bürgermeister Geschäftsführerin Verbandsvorsteher
Wasser-
und Bodenverband
Gemeinde Bentwisch „Untere
Warnow-Küste“