Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Bebauung des Flurstückes 111/2 der Flur 1 Gemarkung Purkshof bauplanungsrechtlich nach § 35 (2) BauGB ab.

Begründung:

Das beantragte Vorhaben würde eine Ausuferung in den unbeplanten Außenbereich nach sich ziehen und dem FNP der Gemeinde widersprechen.