Sitzung: 14.04.2014 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt im
Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB,
der Voranfrage zur Bebauung des Flurstückes 111/2 der Flur 1 Gemarkung Purkshof
bauplanungsrechtlich nach § 35 (2) BauGB ab.
Begründung:
Das beantragte Vorhaben würde eine Ausuferung
in den unbeplanten Außenbereich nach sich ziehen und dem FNP der Gemeinde
widersprechen.