Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 7, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die Voranfrage zur Bebauung einer Teilfläche des Flurstückes 92/1 der Flur 1 Gemarkung Purkshof bauplanungsrechtlich nach § 35 (2) BauGB ab.

Begründung:

Das beantragte Vorhaben würde dem FNP der Gemeinde und dem darin ausgewiesenen Schutzgebiet/Schutzobjekt im Sinne des Naturschutzrechts als öffentlichem Belang gemäß § 35(3) BauGB widersprechen.