Sitzung: 14.04.2014 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 7, Enthaltungen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt im
Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB,
die Voranfrage zur Bebauung einer Teilfläche des Flurstückes 92/1 der Flur 1
Gemarkung Purkshof bauplanungsrechtlich nach § 35 (2) BauGB ab.
Begründung:
Das beantragte Vorhaben würde dem FNP der
Gemeinde und dem darin ausgewiesenen Schutzgebiet/Schutzobjekt im Sinne des
Naturschutzrechts als öffentlichem Belang gemäß § 35(3) BauGB widersprechen.