Sitzung: 24.04.2014 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Wasser und
Bodenverband "Untere Warnow-Küste" zur Übernahme des Eigenanteils und
die Vorfinanzierung des Projektes "Goorstorf Ortsentwässerung, BA 2, LOS
2".
Die Finanzierung in Höhe von
22.467,57 € erfolgt aus den liquiden Mitteln..
Vereinbarung
zwischen
der Gemeinde
Bentwisch,
vertreten
durch den Bürgermeister Herrn Schwaß
-
im Folgenden Gemeinde
genannt -
und
dem Wasser-
und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“
Alt-Bartelsdorfer
Straße 18 A
18146 Rostock
vertreten
durch die Geschäftsführerin Frau Heike Just und den Verbandsvorsteher Herrn
Hartmut Thies
- im Folgenden WBV genannt -
zur Finanzierung der Planungskosten sowie der Kosten für die
Projektsteuerung für das Projekt
„Goorstorf Ortsentwässerung BA 2 Los 2“
Präambel
Die Gemeinde Bentwisch und der Wasser- und
Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ planen die Neuordnung der Entwässerung der
Flächen am Rodelberg. Diese sollen zukünftig an die Rohrleitung „Goorstorf
Ortsentwässerung BA 2, Los 1“ angeschlossen werden. Die Kamerabefahrung der
Drainageleitung hat ergeben, dass diese mit dem Bodenaushub des Gewerbegebiets
überbaut ist. Daher ist die Entwässerung der Flächen derzeit nicht
gewährleistet. Nach Beendigung der Maßnahme gehen die Gräben in den Anlagenbestand des WBV über.
§ 1
Vereinbarungsgegenstand
Die Vereinbarung
regelt die Übergabe und Verwendung von
Eigenmitteln für die Planungskosten das Vorhaben „Goorstorf Ortsentwässerung BA 2 Los 2“ inkl. anteilige
Projektsteuerung.
§ 2
Grundlage
der Vereinbarung
Grundlage der
Planungs- und Projektsteuerungskosten ist die Kostenberechnung des IB Voss
& Muderack.
TABELLE
§ 4
Vorfinanzierung
Die Gemeinde übergibt
dem WBV die Eigenmittel zur Finanzierung der Planungskosten in Höhe von
19.367,57 € nach
Vorlage der Rechnung Voss & Muderack
3.100,00 € Projektsteuerung (50 % der
Projektsteuerungskosten auf Grundlage
der Kostenschätzung) nach
Abforderung durch den WBV
Die Zahlungen
erfolgen auf das Konto des WBV. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der
Kostenfeststellung nach Abschluss der Baumaßnahme.
Wasser- und
Bodenverband
Deutsche Kreditbank
AG
Bankleitzahl 120 300 00
Konto 10 64 68
Zahlungsgrund Goorstorf BA 2 Los 2 X. Rate
§ 5
Durchführung
der Maßnahme
Der Realisierungszeitraum
der Maßnahme definiert sich erst durch die Entscheidung der Gemeinde zur
Bereitstellung der finanziellen Mittel.
Für die Erteilung der
Aufträge, die örtliche Bauüberwachung sowie die Bauausführung wird nach
Entscheidung über die Ausführung der Maßnahme zwischen der Gemeinde Bentwisch
und dem WBV eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.
§ 6
Pflichten
des WBV
Der WBV ist
verantwortlich für den ordnungsgemäßen, zweckgebundenen Einsatz der Eigenmittel
sowie den Nachweis der Verwendung der Mittel gegenüber der Gemeinde Bentwisch
als Eigenanteilgeber.
§ 7
Ausfertigungen
Diese Vereinbarung
wird 2-fach ausgefertigt. Die Beteiligten erhalten je eine Ausfertigung.
§ 8
Schlussbestimmungen
Zu den vorstehenden
Vereinbarungen bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Vertragsänderungen und
Vertragsergänzungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die
Vereinbarungsparteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmungen
andere zu vereinbaren, die dem beabsichtigten rechtlichen und wirtschaftlichen
Erfolg möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich eine
Regelungslücke zu dieser Vereinbarung ergeben sollte.
Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Rostock.
Bentwisch, Rostock,
Schwaß Just Thies
Bürgermeister Geschäftsführerin Verbandsvorsteher
Wasser-
und Bodenverband
Gemeinde
Bentwisch „Untere
Warnow-Küste“