Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zum Neubau einer unbeheizten Lagerhalle auf dem Flurstück 41/9 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu.

 

Die Gemeinde weist die Genehmigungsbehörde auf den folgenden Sachverhalt hin, und bittet um Mitteilung hinsichtlich des Ergebnisses.

Gemäß den Bauantragsunterlagen wir das Oberflächenwasser des Grundstückes in ein vorhandenes Ableitungssystem eingeleitet.

In diesem Bereich gibt es jedoch keine öffentliche Regenwasserleitung in die das Oberflächenwasser eingeleitet werden kann.

Aus den, dem Bauantrag beigefügten, Unterlagen geht gemäß Leitungsauskunft der Eurawasser Nord hervor, dass das Grundstück nur hinsichtlich Trink- bzw. Abwasser ver- und entsorgt wird.

Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung des  Oberflächenwassers bei einem Versiegelungsgrad des Grundstückes von 66 % muss nachweislich geklärt werden, um eine Ableitung des Oberflächenwassers auf die angrenzenden Grundstücke oder sogar weiterführend auszuschließen.