Sitzung: 24.04.2014 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt im
Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB,
dem Bauantrag zum Neubau einer unbeheizten Lagerhalle auf dem Flurstück 41/9
der Flur 1 Gemarkung Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB
zu.
Die Gemeinde weist die Genehmigungsbehörde auf
den folgenden Sachverhalt hin, und bittet um Mitteilung hinsichtlich des
Ergebnisses.
Gemäß den Bauantragsunterlagen wir das
Oberflächenwasser des Grundstückes in ein vorhandenes Ableitungssystem
eingeleitet.
In diesem Bereich gibt es jedoch keine
öffentliche Regenwasserleitung in die das Oberflächenwasser eingeleitet werden
kann.
Aus den, dem Bauantrag beigefügten, Unterlagen
geht gemäß Leitungsauskunft der Eurawasser Nord hervor, dass das Grundstück nur
hinsichtlich Trink- bzw. Abwasser ver- und entsorgt wird.
Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung des Oberflächenwassers bei einem Versiegelungsgrad des Grundstückes von 66 % muss nachweislich geklärt werden, um eine Ableitung des Oberflächenwassers auf die angrenzenden Grundstücke oder sogar weiterführend auszuschließen.