Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 2 „Ibenhorst“ hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,25 auf 0,295 durch die vorhandene Auffahrt auf dem Flurstück 135/5 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen nach § 31 (2) BauGB mit der Auflage zuzustimmen, dass durch den Antragsteller durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen ist, dass kein Oberflächenwasser von der Auffahrt in den öffentlichen Verkehrsraum gelangen darf.