Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt:

1.            Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. 09. 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, beschließt die Gemeindevertretung die „Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Festlegung der Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile“ für den Bereich Rostocker Straße, Graal-Müritzer Straße, Köhlerstrat.

2.            Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.