Sitzung: 17.03.2014 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt:
1. Aufgrund
des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. 09. 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 11.Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist, beschließt die
Gemeindevertretung die „Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Festlegung
der Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile“ für den Bereich Rostocker
Straße, Graal-Müritzer Straße, Köhlerstrat.
2. Das
Amt Rostocker Heide wird beauftragt, den Beschluss über die Satzung ortsüblich
bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.