Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch fasst den folgenden Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 für das Gewerbegebiet westlich der Goorstorfer Straße, nördlich des HanseCenters und südlich der Ortslage Goorstorf:

 

1.

Im Aufstellungsverfahren sind keine abwägungsrelevanten Belange von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange oder von der Öffentlichkeit vorgebracht worden.

 Die Hinweise der unteren Abfallbehörde beinhalten ebenfalls keine für das angestrebte Planungsziel relevanten Belange.

 

2.

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekannt-

machung vom

23.September  2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), beschließt die Gemeindevertretung die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3, bestehend aus dem Text (Teil B) als Satzung.

 

3.

Die Begründung wird gebilligt.