Sitzung: 27.02.2014 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch fasst den folgenden Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 für das Gewerbegebiet westlich der Goorstorfer Straße, nördlich des HanseCenters und südlich der Ortslage Goorstorf:
1. |
Im Aufstellungsverfahren sind
keine abwägungsrelevanten Belange von Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange oder von der Öffentlichkeit vorgebracht worden. Die Hinweise der unteren Abfallbehörde
beinhalten ebenfalls keine für das angestrebte Planungsziel relevanten
Belange. |
2. |
Aufgrund des § 10
Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 23.September 2004 (BGBl. I S.
2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I
S. 2585), beschließt die Gemeindevertretung die 4. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 3, bestehend aus dem Text (Teil B) als
Satzung. |
3. |
Die Begründung wird gebilligt. |