Sitzung: 27.02.2014 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt zur
Übertragung der Projektsteuerung sowie zur Übergabe der finanziellen Mittel für
das Vorhaben „Sanierung Gewässer 27/3 und 27/3/2 am Gemeindezentrum“ an den
Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ die folgende Vereinbarungen zu
schließen.
Der Bürgermeister wird bevollmächtigt, die
Vereinbarung nach in Kraft setzen der Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde
Bentwisch zu unterzeichnen.
Vereinbarung
zwischen
der
Gemeinde Bentwisch,
über Amt Rostocker Heide,
vertreten durch den Bürgermeister Herrn
Schwaß
- im Folgenden Gemeinde genannt -
und
dem Wasser- und Bodenverband „Untere
Warnow-Küste“
Alt-Bartelsdorfer Straße 18 A
18146 Rostock
vertreten durch die Geschäftsführerin Frau
Heike Just und den Verbandsvorsteher Herrn Hartmut Thies
-
im
Folgenden WBV genannt -
über die Übernahme der Kosten
und die Übertragung der Projektsteuerung für das Vorhaben
„Sanierung Gewässer 27/3 und
27/3/2 am Gemeindezentrum“
Präambel
Die Gemeinde Bentwisch will im Bereich der verrohrten Gewässer 27/3 und
27/3/2 in Bentwisch ein Gemeindezentrum errichten. Zur Sicherung der Vorflut
ist es erforderlich, Teile der Gewässer in diesem Bereich zu sanieren.
§ 1
Vereinbarungsgegenstand
Vereinbarungsgegenstand ist die Übertragung der Projektsteuerung sowie
die Übergabe von finanziellen Mitteln für das Vorhaben „Sanierung Gewässer 27/3
und 27/3/2 am Gemeindezentrum“ an den Wasser- und Bodenverband.
§ 2
Grundlagen der Vereinbarung
Die Anlage
1. Kostenschätzung Bau vom
Januar 2014 vom Planungsbüro Voss und Muderack GmbH
ist Grundlage und Bestandteil dieser Vereinbarung.
§ 3
Gesamtfinanzierung der Maßnahme
Die Finanzierung der Maßnahme ergibt sich aus zum jetzigen Zeitpunkt
vorliegenden Kostenschätzungen des WBV in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro.
TABELLE
§ 4
Vorfinanzierung
Die Auszahlung der
finanziellen Mittel erfolgt in zwei Raten:
1. Rate: 15.000 € nach
Vereinbarungsunterzeichnung
2. Rate: 71.205 € nach Auftragsauslösung
voraussichtlich Ende März
Die Zahlungen erfolgen auf das Konto des WBV. Die Abrechnung erfolgt auf
Grundlage der festgestellten Kosten nach Abschluss der Maßnahme.
Wasser- und Bodenverband
Deutsche Kreditbank AG
IBAN DE58
1203 0000 0000 1064 68
BIC BYLADEM1001
Zahlungsgrund Sanierung 27/3 und
27/3/2
§ 5
Durchführung der Maßnahme
Die Erteilung der Aufträge für die Überwachung der planerischen
Vorbereitung der Leistungsphasen 2-9 HOAI, für die örtliche Bauüberwachung
sowie für die Bauausführung erfolgen durch den WBV. Es ist das Vergabegesetz
Mecklenburg-Vorpommern in seiner gültigen Fassung anzuwenden, sowie die
aktuellen Verwaltungsvorschriften zu beachten (z.B. Wertgrenzenerlass).
Planungsbeginn: Februar
2014
Bauende: Mai
2014
§ 6
Pflichten des WBV
Der WBV ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen, zweckgebundenen
Einsatz Mittel sowie den Nachweis der Verwendung der Mittel gegenüber der
Gemeinde Bentwisch.
§ 7
Ausfertigungen
Diese Vereinbarung wird 2-fach ausgefertigt. Die Beteiligten erhalten je
eine Ausfertigung.
§ 8
Schlussbestimmungen
Zu den vorstehenden Vereinbarungen bestehen keine mündlichen
Nebenabreden. Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen bedürfen der
Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die Vereinbarungsparteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen
Bestimmungen andere zu vereinbaren, die dem beabsichtigten rechtlichen und
wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich
eine Regelungslücke zu dieser Vereinbarung ergeben sollte.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist
Rostock.
Bentwisch, Rostock,
Schwaß Just Thies
Bürgermeister Geschäftsführerin Verbandsvorsteher
Gemeinde Bentwisch Wasser-
und Bodenverband
„Untere Warnow-Küste“
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13
davon anwesend: 11
Zustimmung: 11
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0