Sitzung: 17.02.2014 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
gem. § 2 der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V vom 28.11.2013 ab 01.01.2014
den Höchstbetrag der monatlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von 170,00 EUR
an den Wehrführer zu zahlen.
Der stellv. Wehrführer erhält die Hälfte der
Aufwandsentschädigung des Wehrführers
(monatlich 85,00 EUR).
Für den Geräte- und Jugendwart wird eine
monatliche Entschädigung in Höhe von je 64,00 EUR festgelegt.
Die Finanzierung ist in den Haushalt 2014 einzustellen.