Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt gem. § 2 der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V vom 28.11.2013 ab 01.01.2014 den Höchstbetrag der monatlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von 170,00 EUR an den Wehrführer zu zahlen.

Der stellv. Wehrführer erhält die Hälfte der Aufwandsentschädigung des Wehrführers

(monatlich 85,00 EUR).

Für den Geräte- und Jugendwart wird eine monatliche Entschädigung in Höhe von je 64,00 EUR festgelegt.

Die Finanzierung ist in den Haushalt 2014 einzustellen.