Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Errichtung einer Einfamilienhauses auf einer Teilfläche des Flurstückes 21 der Flur 1 Gemarkung Häschendorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht das gemeindliche Einvernehmen nach § 34 BauGB unter der Voraussetzung zu erteilen, dass die Zuwegung zum Grundstück durch den Antragsteller eigenständig hergestellt wird und die Gemeinde von den Versorgungs- und Entsorgungspflichten befreit ist, dazu gehört auch der Winterdienst..