Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die Voranfrage zum Neubau eines 2-geschossigen Einfamilienhauses auf dem Flurstück 6 der Flur 1 Gemarkung Niederhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab.

Das geplante Vorhaben widerspricht dem Flächennutzungsplan der Gemeinde, der für den Vorhabenstandort Fläche für Landwirtschaft ausweist. Des Weiteren würde eine Bebauung in diesem Bereich die Bebauung des vorhandenen Außenbereichssplitter weiter in den Außenbereich ausdehnen.