Sitzung: 17.02.2014 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die
Voranfrage zum Neubau eines 2-geschossigen Einfamilienhauses auf dem Flurstück
6 der Flur 1 Gemarkung Niederhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35
(2) BauGB ab.
Das geplante Vorhaben widerspricht dem
Flächennutzungsplan der Gemeinde, der für den Vorhabenstandort Fläche für
Landwirtschaft ausweist. Des Weiteren würde eine Bebauung in diesem Bereich die
Bebauung des vorhandenen Außenbereichssplitter weiter in den Außenbereich
ausdehnen.