Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des B-Planes Nr. 1.2/4 „Swager sin Grund“ zu fassen:

 

 

1.

Der B-Plan Nr. 1.2/4 „Swager sin Grund“ soll geändert werden. Der Änderungsbereich umfasst den nördlichen Teil des SO 19 „Einkaufszentrum“ sowie die zwischen dem SO 19 und der B 105 festgesetzten öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung extensive Wiese.

 

Die vorgesehene Abgrenzung des Geltungsbereichs der 4. Änderung des Bebauungsplans ist dem Beschluss als Anlage beigefügt.

 

2.

Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans werden folgende Planungsziele angestrebt:

- Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksflächen im nördlichen Bereich des

  SO 19 „Einkaufszentrum“

- Einbeziehung einer Teilfläche der festgesetzten öffentlichen Grünfläche „extensive

  Wiese“ in das Baugebiet SO 19 „Einkaufszentrum“ (Ecke zwischen Penny-Markt

  und Halle an der Graal  Müritzer Straße) zur Sicherstellung einer baulichen

  Verbindung des bestehenden Einkaufszentrums mit der Halle an der Graal-

  Müritzer Straße

- Herauslösung der Grünfläche zwischen dem Baugebiet SO 19 Einkaufszentrum“

  und der B 105 aus der Ausgleichsbilanz für den B-Plan „Swager sin Grund“ bei

  Beibehaltung der Grünflächenfestsetzung ohne besondere Anforderungen an Pflege

  und Bepflanzung

- Schaffung einer Radwegverbindung zwischen der Straße Rosengrund und

  dem straßenbegleitenden Radweg an der B 105      

    

3.

Der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen

(§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)