Sitzung: 17.02.2014 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
den folgenden Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des B-Planes
Nr. 1.2/4 „Swager sin Grund“ zu fassen:
1. |
Der B-Plan Nr.
1.2/4 „Swager sin Grund“ soll geändert werden. Der Änderungsbereich umfasst
den nördlichen Teil des SO 19 „Einkaufszentrum“ sowie die zwischen dem SO 19
und der B 105 festgesetzten öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung
extensive Wiese. Die vorgesehene Abgrenzung des Geltungsbereichs der 4. Änderung des Bebauungsplans ist dem Beschluss als Anlage beigefügt. |
2. |
Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans werden folgende
Planungsziele angestrebt: - Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksflächen im nördlichen Bereich des SO 19 „Einkaufszentrum“ - Einbeziehung einer Teilfläche der festgesetzten öffentlichen Grünfläche „extensive Wiese“ in das Baugebiet SO 19 „Einkaufszentrum“ (Ecke zwischen Penny-Markt und Halle an der Graal Müritzer Straße) zur Sicherstellung einer baulichen Verbindung des bestehenden Einkaufszentrums mit der Halle an der Graal- Müritzer Straße - Herauslösung der Grünfläche zwischen dem Baugebiet SO 19 Einkaufszentrum“ und der B 105 aus der Ausgleichsbilanz für den B-Plan „Swager sin Grund“ bei Beibehaltung der Grünflächenfestsetzung ohne besondere Anforderungen an Pflege und Bepflanzung |
3. |
Der Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans ist
ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) |