Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die Voranfrage - Neubau eines Gartenhauses als Kaltbau, keine dauerhafte Nutzung - auf dem Flurstück 36/5 der Flur 1 Gemarkung Niederhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab.

Begründung:

Das Vorhaben widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, führt zur Erweiterung des vorhandenen Außenbereichssplitters und widerspricht dem planerischen Willen der Gemeinde.

Eine Zustimmung hätte außerdem Vorbildwirkung für gleichartige Anträge.