Sitzung: 17.02.2014 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt im
Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB,
die Voranfrage - Neubau eines Gartenhauses als Kaltbau, keine dauerhafte
Nutzung - auf dem Flurstück 36/5 der Flur 1 Gemarkung Niederhagen aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab.
Begründung:
Das Vorhaben widerspricht den Darstellungen des
Flächennutzungsplanes, führt zur Erweiterung des vorhandenen
Außenbereichssplitters und widerspricht dem planerischen Willen der Gemeinde.
Eine Zustimmung hätte außerdem Vorbildwirkung
für gleichartige Anträge.