Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide beschließt gem. § 2 der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V vom 28.011.2013 ab 01.01.2014 den Höchstbetrag der monatlichen Aufwandsentschädigung in Höhe von 220,00 EUR an den Amtswehrführer zu zahlen.

Der stellv. Amtswehführer erhält die Hälfte der Aufwandsentschädigung des Amtswehr-

führes (monatlich110,00 EUR).

Für den Amtsjugendwart wird eine monatliche Entschädigung in Höhe von 55,00 EUR festgelegt.

Die Finanzierung ist in den Haushalt einzustellen.