Sitzung: 05.02.2014 Amtsausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide
beschließt gem. § 2 der Feuerwehrentschädigungsverordnung M-V vom 28.011.2013
ab 01.01.2014 den Höchstbetrag der monatlichen Aufwandsentschädigung in Höhe
von 220,00 EUR an den Amtswehrführer zu zahlen.
Der stellv. Amtswehführer erhält die Hälfte der
Aufwandsentschädigung des Amtswehr-
führes (monatlich110,00 EUR).
Für den Amtsjugendwart wird eine monatliche
Entschädigung in Höhe von 55,00 EUR festgelegt.
Die Finanzierung ist in den Haushalt einzustellen.