Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt entsprechend § 61 Abs. 3 das Wahlgebiet Bentwisch in einen Wahlbereich einzuteilen. Der Beschluss gilt bis auf Widerruf für die Kommunalwahlen 2014 und alle weiteren Wahlen.