Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Flurstück 9/4 der Flur 3 Gemarkung Bentwisch, aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Die farbliche Gestaltung der Fassade hat entsprechend der Gestaltungssatzung der Gemeinde Bentwisch zu erfolgen.

Die Stellungnahme der Gemeinde gilt nicht für die Carportanlage, da diese nicht mit beantragt wurde.