Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch fasst den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 1. Änderung und Ergänzung des B-Plans Nr. 5 für das Gebiet zwischen dem Friedhof im Südwesten und der Goorstorfer Straße im Nordosten in Bentwisch:

 

1.

Die im Aufstellungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

nicht geantwortet hat:

 

 

5

Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz

 

 

keine Anregungen oder Bedenken von:

 

 

2

Landesamt für Kultur und Denkmalpflege

 

3

Straßenbauamt Stralsund

 

6

LK Rostock, untere Bauaufsichtsbehörde

 

6

LK Rostock, Gesundheitsamt

 

11

Kabel Deutschland

 

13

WBV „Untere Warnow-Küste“

 

15

Gemeinde Mönchhagen

 

16

Gemeinde Klein Kussewitz

 

17

Gemeinde Steinfeld

 

18

Gemeinde Broderstorf

 

19

Hansestadt Rostock

 

 

Anregungen oder Bedenken von: (Behandlung siehe Anlage)

 

 

1

Landesamt für innere Verwaltung M-V

 

4

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

 

6

LK Rostock, Amt für Kreisentwicklung

 

6

LK Rostock, untere Abfallbehörde

 

6

LK Rostock, SG Brand-, Katastrophen-, Zivilschutz

 

6

LK Rostock, untere Naturschutzbehörde

 

6

LK Rostock, Amt für Straßenbau und Verkehr

 

7

Eurawasser Nord GmbH

 

8

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH

 

9

Stadtwerke Rostock AG

 

10

E-ON edis AG

 

12

Warnow-Wasser- und Abwasserverband

 

14

Amt für Raumordnung und Landesplanung Mittleres Mecklenburg/Rostock

 

20

Sigrid und Reinhard Thäle

 

21

13 Bürger

 

22

15 Bürger

 

23

Jürgen und Nancy Ludwig

 

24

15 Bürger

 

25

Jürgen und Nancy Ludwig

 

26

17 Bürger

 

2.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

4.

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom

23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 5, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

5.

Die Begründung wird gebilligt.