Sitzung: 27.02.2014 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt als
Eigentümer des Flurstückes 103/62 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch, dem Antrag
der Grenzbebauung des Grundstückes, Gemarkung Bentwisch, Flur1, Flurstück
103/126 mit einem Carport mit Schuppen in einer Länge von 13,10 m zu.
Die Zustimmung wird nur erteilt wenn die Gemeinde Bentwisch als Eigentümer
des Flurstückes Gemarkung Bentwisch, Flur 1, Flurstück 103/62 nicht dinglich
belastet wird. Eine Baulastübernahme erfolgt nicht.
Die Zustimmung ist auf die Grenzbebauung von
13,10 m beschränkt und ersetzt nicht die Zustimmung im Genehmigungsverfahren
zur Umnutzung des Wintergartens zum Carport und Schuppen.
Der noch vorhandene Carport ist unverzüglich
zurückzubauen, da ansonsten eine weitere Grenzbebauung zur Flurstücksgrenze der
Gemeinde vorhanden wäre.
Die Entwässerung des Daches hat auf dem Grundstück des Antragstellers zu erfolgen.