Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt als Eigentümer des Flurstückes 103/62 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch, dem Antrag der Grenzbebauung des Grundstückes, Gemarkung Bentwisch, Flur1, Flurstück 103/126 mit einem Carport mit Schuppen in einer Länge von 13,10 m zu.

Die Zustimmung wird nur erteilt  wenn die Gemeinde Bentwisch als Eigentümer des Flurstückes Gemarkung Bentwisch, Flur 1, Flurstück 103/62 nicht dinglich belastet wird. Eine Baulastübernahme erfolgt nicht.

Die Zustimmung ist auf die Grenzbebauung von 13,10 m beschränkt und ersetzt nicht die Zustimmung im Genehmigungsverfahren zur Umnutzung des Wintergartens zum Carport und Schuppen.

Der noch vorhandene Carport ist unverzüglich zurückzubauen, da ansonsten eine weitere Grenzbebauung zur Flurstücksgrenze der Gemeinde vorhanden wäre.

Die Entwässerung des Daches hat auf dem Grundstück des Antragstellers zu erfolgen.