Sitzung: 17.12.2013 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt,
zur beantragten Verlegung einer Wasserleitung vom Südarm des Peezer Baches in der Gemeinde
Mönchhagen bis zum Speicherbecken in Purkshof in der Gemeinde Rövershagen mit dem Karls Erdbeerhof als Antragsteller
den folgenden Gestattungsvertrag zu schließen.
Gestattungsvertrag
Zwischen
Karls Erdbeerhof
Vertreten durch den Inhaber Robert Dahl
Purkshof 2
181872 Rövershagen nachstehend Leitungseigentümer
genannt
und
Gemeinde Mönchhagen
vertreten durch den Bürgermeister Herrn Peter
Beyer
über
Amt Rostocker Heide
Eichenallee 20
18182 Gelbensande nachstehend Gemeinde genannt.
Präambel
Karls Erdbeerhof wird im Rahmen des Projektes
„Wasserleitung Südarm Peezer Bach – Speicherbecken“ eine PE-Leitung, DN
300, vom Südarm des Peezer Baches in der Gemeinde Mönchhagen bis zum
Speicherbecken in Purkshof verlegen.
Die Leitung verläuft über Teilflächen der gemeindeeigenen Flurstücke
Gemarkung Mönchhagen, Flur 1, Flurstücke 15/3, 19/2, 25/1 und 110.
Der Gestattungsvertrag regelt die Modalitäten.
I
Die Gemeinde als Grundstückseigentümer der Flurstücke
Gemarkung Mönchhagen, Flur 1, Flurstücke 15/3, 19/2, 25/; Blatt 183 und 110, Blatt 418
gestattet dem Leitungseigentümer auf dem vorgenannten Flurstücken gemäß
beigefügten Lageplan eine Wasserleitung, PE-Leitung, DN 300, zu verlegen und
dort so lange zu belassen, wie es für die Befüllung des Speicherbeckens in
Purkshof, gelegen auf dem Flurstücken 151/2, 164/1 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen notwendig
ist.
Der Lageplan ist Bestandteil des Gestattungsvertrages.
II
Flurstück 25/1 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen
Die Verlegung der Leitung hat auf dem Flurstück 25/1 der Flur 1 Gemarkung
Mönchhagen in geschlossener Bauweise sowohl im Bereich der Fahrbahn als auch
des straßenbegleitenden Entwässerungsgrabens zu erfolgen. Die Gemeinde weist
darauf hin, dass in 2014 eine Deckensanierung der Fahrbahn durch die Gemeinde
und zeitgleich die Verlegung einer Trinkwasserleitung durch die Eurawasser Nord
erfolgt. Die Ausführung der Arbeiten ist zeitlich abzustimmen.
Für die Dauer der Bauarbeiten geht die Verkehrssicherungspflicht auf den
Leitungseigentümer über. Sie endet mit dem, mit dem Amt Rostocker Heide zu
vereinbarenden, Abnahmetermin nach Abschluss der Arbeiten.
Der Leitungseigentümer ist verpflichtet, nach Verlegung der Leitung den
ordnungsgemäßen Zustand des Flurstückes im Bereich der Leitungsverlegung
wiederherzustellen.
Die Leitung verbleibt auf Dauer im Eigentum des Leitungseigentümers.
Bei einem Straßenausbau und einer damit verbundenen notwendigen
Umverlegung der Leitung erfolgt dies kostenmäßig zu Lasten des Leitungseigentümers.
Bei einer Beschädigung der Leitung durch Baumaßnahmen der Gemeinde
übernimmt diese keine Haftung. Reparaturkosten werden nicht übernommen.
Bei Einstellung der Nutzung der Leitung ist diese durch den
Leitungseigentümer fachgerecht verpressen zu lassen.
Flurstück 19/2 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen
Auf dem Flurstück 19/2 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen verläuft ein
offener Entwässerungsgraben zum Peezer Bach. Die Wasserleitung kann hier nur in
dem 7 m breiten Bewirtschaftungstreifen des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow Küste“ (WBV) verlegt werden. Die Zustimmung zur Verlegung der Leitung
auf diesem Flurstück wird nur in Abhängigkeit der Zustimmung durch den WBV
erteilt.
Für die Dauer der Bauarbeiten geht die Verkehrssicherungspflicht auf den
Leitungseigentümer über. Sie endet mit dem, mit dem Amt Rostocker Heide zu
vereinbarenden, Abnahmetermin nach Abschluss der Arbeiten.
Der Leitungseigentümer ist verpflichtet, nach Verlegung der Leitung den
ordnungsgemäßen Zustand des Flurstückes im Bereich der Leitungsverlegung
wiederherzustellen. Die Grabenböschung ist nicht zu beschädigen oder zu
verändern.
Die Leitung verbleibt auf Dauer im Eigentum des Leitungseigentümers.
Bei einer Beschädigung der Leitung durch Baumaßnahmen der Gemeinde übernimmt
diese keine Haftung. Reparaturkosten werden nicht übernommen.
Bei Einstellung der Nutzung der Leitung ist diese unmittelbar nach
Aufgabe der Nutzung durch den Leitungseigentümer fachgerecht rückzubauen.
Flurstück 15/3 und 110 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen
Die Verkehrssicherungspflicht geht für die Dauer der Bauarbeiten auf den
Leitungseigentümer über. Sie endet mit dem, mit dem Amt Rostocker Heide zu
vereinbarenden, Abnahmetermin nach Abschluss der Arbeiten.
Der Leitungseigentümer ist verpflichtet, nach Verlegung der Leitung den
ordnungsgemäßen Zustand des Flurstückes im Bereich der Leitungsverlegung
wiederherzustellen.
Die Leitung verbleibt auf Dauer im Eigentum des Leitungseigentümers.
Bei einer Beschädigung der Leitung durch Baumaßnahmen der Gemeinde
übernimmt diese keine Haftung. Reparaturkosten werden nicht übernommen.
Bei Einstellung der Nutzung der Leitung ist diese unmittelbar nach
Aufgabe der Nutzung durch den Leitungseigentümer fachgerecht rückzubauen.
Eintragung einer Grunddienstbarkeit für die Flurstücke 15/3, 19/2, 25/1
und 110 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen
Die Parteien vereinbaren zur Sicherung der Leitung, die Eintragung einer
Grunddienstbarkeit in Form eines Leitungsrechts in das Grundbuch.
Durch den Leitungseigentümer sind alle mit der Grunddienstbarkeit
verbundenen notwendigen Antragsunterlagen beizubringen. Der Gemeinde dürfen
keine Kosten entstehen.
Für die Grunddienstbarkeit auf den Flurstücken 19/2, 25/1, 15/3 und 110 der Flur 1 Gemarkung
Mönchhagen wird eine einmalige Entschädigung in Höhe von 150,00 € vereinbart.
Der Gestattungsvertrag entbindet den
Leitungseigentümer nicht von der Einholung weiterer notwendiger behördlicher
Genehmigungen/Zustimmungen.
III
Der Leitungseigentümer haftet dem
Grundstückseigentümer für alle Schäden, die in ursächlichen Zusammenhang mit
der Leitung stehen und hält Sie insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
Die Gemeinde verpflichtet sich unwiderruflich,
die Rechte und Pflichten aus diesem Gestattungsvertrag bei Veräußerung des
Flurstückes auf den Rechtsnachfolger zu übertragen.
Mönchhagen, den Mönchhagen,
den
Peter Beyer Robert
Dahl
Bürgermeister Gemeinde Karl´s
Erdbeerhof
Mönchhagen