Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, zur beantragten Verlegung einer Wasserleitung vom Südarm des Peezer Baches in der Gemeinde Mönchhagen bis zum Speicherbecken in Purkshof in der Gemeinde Rövershagen mit dem Karls Erdbeerhof als Antragsteller den folgenden Gestattungsvertrag zu schließen.

 

 

Gestattungsvertrag

 

Zwischen

 

Karls Erdbeerhof

Vertreten durch den Inhaber Robert Dahl

Purkshof 2

181872 Rövershagen                                     nachstehend Leitungseigentümer genannt

 

 

und

 

Gemeinde Mönchhagen

vertreten durch den Bürgermeister Herrn Peter Beyer

über

Amt Rostocker Heide

Eichenallee 20

18182 Gelbensande                                      nachstehend Gemeinde genannt.

 

 

Präambel

 

Karls Erdbeerhof wird im Rahmen des Projektes „Wasserleitung Südarm Peezer Bach – Speicherbecken“ eine PE-Leitung, DN 300, vom Südarm des Peezer Baches in der Gemeinde Mönchhagen bis zum Speicherbecken in Purkshof verlegen.

Die Leitung verläuft über Teilflächen der gemeindeeigenen Flurstücke Gemarkung Mönchhagen, Flur 1, Flurstücke 15/3, 19/2, 25/1 und 110.

Der Gestattungsvertrag regelt die Modalitäten.

 

 

I

 

Die Gemeinde als Grundstückseigentümer der Flurstücke

 

Gemarkung Mönchhagen, Flur 1, Flurstücke 15/3, 19/2, 25/; Blatt 183  und 110, Blatt 418

 

 

gestattet dem Leitungseigentümer auf dem vorgenannten Flurstücken gemäß beigefügten Lageplan eine Wasserleitung, PE-Leitung, DN 300, zu verlegen und dort so lange zu belassen, wie es für die Befüllung des Speicherbeckens in Purkshof, gelegen auf dem Flurstücken 151/2, 164/1  der Flur 1 Gemarkung Rövershagen notwendig ist.

Der Lageplan ist Bestandteil des Gestattungsvertrages.

 

 

II

 

Flurstück 25/1 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen

Die Verlegung der Leitung hat auf dem Flurstück 25/1 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen in geschlossener Bauweise sowohl im Bereich der Fahrbahn als auch des straßenbegleitenden Entwässerungsgrabens zu erfolgen. Die Gemeinde weist darauf hin, dass in 2014 eine Deckensanierung der Fahrbahn durch die Gemeinde und zeitgleich die Verlegung einer Trinkwasserleitung durch die Eurawasser Nord erfolgt. Die Ausführung der Arbeiten ist zeitlich abzustimmen.

Für die Dauer der Bauarbeiten geht die Verkehrssicherungspflicht auf den Leitungseigentümer über. Sie endet mit dem, mit dem Amt Rostocker Heide zu vereinbarenden, Abnahmetermin nach Abschluss der Arbeiten.

Der Leitungseigentümer ist verpflichtet, nach Verlegung der Leitung den ordnungsgemäßen Zustand des Flurstückes im Bereich der Leitungsverlegung wiederherzustellen.

Die Leitung verbleibt auf Dauer im Eigentum des Leitungseigentümers.

Bei einem Straßenausbau und einer damit verbundenen notwendigen Umverlegung der Leitung erfolgt dies kostenmäßig zu Lasten des Leitungseigentümers.

Bei einer Beschädigung der Leitung durch Baumaßnahmen der Gemeinde übernimmt diese keine Haftung. Reparaturkosten werden nicht übernommen.

Bei Einstellung der Nutzung der Leitung ist diese durch den Leitungseigentümer fachgerecht verpressen zu lassen.

 

Flurstück 19/2 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen

Auf dem Flurstück 19/2 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen verläuft ein offener Entwässerungsgraben zum Peezer Bach. Die Wasserleitung kann hier nur in dem 7 m breiten Bewirtschaftungstreifen des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow Küste“ (WBV) verlegt werden. Die Zustimmung zur Verlegung der Leitung auf diesem Flurstück wird nur in Abhängigkeit der Zustimmung durch den WBV erteilt.

Für die Dauer der Bauarbeiten geht die Verkehrssicherungspflicht auf den Leitungseigentümer über. Sie endet mit dem, mit dem Amt Rostocker Heide zu vereinbarenden, Abnahmetermin nach Abschluss der Arbeiten.

Der Leitungseigentümer ist verpflichtet, nach Verlegung der Leitung den ordnungsgemäßen Zustand des Flurstückes im Bereich der Leitungsverlegung wiederherzustellen. Die Grabenböschung ist nicht zu beschädigen oder zu verändern.

Die Leitung verbleibt auf Dauer im Eigentum des Leitungseigentümers.

Bei einer Beschädigung der Leitung durch Baumaßnahmen der Gemeinde übernimmt diese keine Haftung. Reparaturkosten werden nicht übernommen.

Bei Einstellung der Nutzung der Leitung ist diese unmittelbar nach Aufgabe der Nutzung durch den Leitungseigentümer fachgerecht rückzubauen.

 

Flurstück 15/3 und 110 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen

Die Verkehrssicherungspflicht geht für die Dauer der Bauarbeiten auf den Leitungseigentümer über. Sie endet mit dem, mit dem Amt Rostocker Heide zu vereinbarenden, Abnahmetermin nach Abschluss der Arbeiten.

Der Leitungseigentümer ist verpflichtet, nach Verlegung der Leitung den ordnungsgemäßen Zustand des Flurstückes im Bereich der Leitungsverlegung wiederherzustellen.

Die Leitung verbleibt auf Dauer im Eigentum des Leitungseigentümers.

Bei einer Beschädigung der Leitung durch Baumaßnahmen der Gemeinde übernimmt diese keine Haftung. Reparaturkosten werden nicht übernommen.

Bei Einstellung der Nutzung der Leitung ist diese unmittelbar nach Aufgabe der Nutzung durch den Leitungseigentümer fachgerecht rückzubauen.

 

Eintragung einer Grunddienstbarkeit für die Flurstücke 15/3, 19/2, 25/1 und 110 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen

Die Parteien vereinbaren zur Sicherung der Leitung, die Eintragung einer Grunddienstbarkeit in Form eines Leitungsrechts in das Grundbuch.

Durch den Leitungseigentümer sind alle mit der Grunddienstbarkeit verbundenen notwendigen Antragsunterlagen beizubringen. Der Gemeinde dürfen keine Kosten entstehen.

Für die Grunddienstbarkeit auf den Flurstücken  19/2, 25/1, 15/3 und 110 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen wird eine einmalige Entschädigung in Höhe von 150,00 € vereinbart.

 

Der Gestattungsvertrag entbindet den Leitungseigentümer nicht von der Einholung weiterer notwendiger behördlicher Genehmigungen/Zustimmungen.

 

III

 

Der Leitungseigentümer haftet dem Grundstückseigentümer für alle Schäden, die in ursächlichen Zusammenhang mit der Leitung stehen und hält Sie insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

 

Die Gemeinde verpflichtet sich unwiderruflich, die Rechte und Pflichten aus diesem Gestattungsvertrag bei Veräußerung des Flurstückes auf den Rechtsnachfolger zu übertragen.

 

Mönchhagen, den                                                                                        Mönchhagen, den

 

 

Peter Beyer                                                                                                     Robert Dahl

Bürgermeister Gemeinde                                                                         Karl´s Erdbeerhof

Mönchhagen