Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Bauantrag zur Errichtung eines Nebengebäudes mit Heizung und Toilette (Rezeption für die Ferienwohnungen) auf dem Flurstück 23 der Flur 2 Gemarkung Willershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 BauGB ab.

Begründung:

Der Vorhabenstandort liegt im Außenbereich.

Die Errichtung des Rezeptionsgebäudes dehnt die gewerbliche bauliche Nutzung unnötig in den Außenbereich aus.

Das Grundstück beherbergt, wenn die Genehmigung erteilt wird (laufendes Verfahren AZ: 05554-13-117), ein Ferienhaus mit 3 Ferienwohnungen, kein Hotel, welches eine ständig besetzte Rezeption vorhalten muss.

Es gibt keine nachvollziehbare Begründung, warum das Rezeptionsgebäude im Außenbereich errichtet werden muss.

In unmittelbarer Nähe des Ferienhauses ist ebenfalls noch ein Holzschuppen vorhanden, der analog dem beantragten Vorhaben umgebaut und erweitert werden könnte. Eine Umnutzung der Garagen, die durch die Gestaltung des Grundstückes gar nicht mehr als solche genutzt werden können (keine Anfahrmöglichkeit), wäre für die Einrichtung einer Rezeption zum Bettenwechsel ebenfalls denkbar.

Sowohl die Umnutzung des vorhandenen Holzschuppens als auch der vorhandenen Garagen, würde keine weitere bauliche Ausdehnung in den unbeplanten Außenbereich nach sich ziehen.

Die Errichtung  eines Rezeptionsgebäudes mit Heizung und Toilette ermöglicht in der beschriebenen Größenordnung durchaus einen dauernden Aufenthalt von Personen. Diese Nutzung und auch die beantragte Nutzung als Rezeptionsgebäude sind nicht außenbereichsverträglich und auch nicht notwendig, um die Ferienwohnungen zu betreiben.