Sitzung: 12.12.2013 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande lehnt im
Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB,
der Bauantrag zur Errichtung eines Nebengebäudes mit Heizung und Toilette
(Rezeption für die Ferienwohnungen) auf dem Flurstück 23 der Flur 2 Gemarkung
Willershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 BauGB ab.
Begründung:
Der Vorhabenstandort liegt im Außenbereich.
Die Errichtung des Rezeptionsgebäudes dehnt die
gewerbliche bauliche Nutzung unnötig in den Außenbereich aus.
Das Grundstück beherbergt, wenn die Genehmigung
erteilt wird (laufendes Verfahren AZ: 05554-13-117), ein Ferienhaus mit 3
Ferienwohnungen, kein Hotel, welches eine ständig besetzte Rezeption vorhalten
muss.
Es gibt keine nachvollziehbare Begründung,
warum das Rezeptionsgebäude im Außenbereich errichtet werden muss.
In unmittelbarer Nähe des Ferienhauses ist
ebenfalls noch ein Holzschuppen vorhanden, der analog dem beantragten Vorhaben
umgebaut und erweitert werden könnte. Eine Umnutzung der Garagen, die durch die
Gestaltung des Grundstückes gar nicht mehr als solche genutzt werden können
(keine Anfahrmöglichkeit), wäre für die Einrichtung einer Rezeption zum
Bettenwechsel ebenfalls denkbar.
Sowohl die Umnutzung des vorhandenen
Holzschuppens als auch der vorhandenen Garagen, würde keine weitere bauliche
Ausdehnung in den unbeplanten Außenbereich nach sich ziehen.
Die Errichtung eines Rezeptionsgebäudes mit Heizung und Toilette ermöglicht in der beschriebenen Größenordnung durchaus einen dauernden Aufenthalt von Personen. Diese Nutzung und auch die beantragte Nutzung als Rezeptionsgebäude sind nicht außenbereichsverträglich und auch nicht notwendig, um die Ferienwohnungen zu betreiben.