Sitzung: 16.12.2013 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt,
zur beantragten Querung des ländlichen Wegebaus Purkshof mit einer
Wasserleitung zum Speicherbecken Purkshof mit dem Karls Erdbeerhof als
Antragsteller den folgenden Gestattungsvertrag zu schließen.
Gestattungsvertrag
Zwischen
Karls Erdbeerhof
Vertreten durch den Inhaber Robert Dahl
Purkshof 2
181872 Rövershagen nachstehend Leitungseigentümer
genannt
und
Gemeinde Rövershagen
vertreten durch die Bürgermeisterin Frau Dr.
Schöne
über
Amt Rostocker Heide
Eichenallee 20
18182 Gelbensande nachstehend Gemeinde genannt.
Präambel
Karls Erdbeerhof wird im Rahmen des Projektes
„Wasserleitung Südarm Peezer Bach – Speicherbecken“ eine PE-Leitung, DN
300, vom Südarm des Peezer Baches in der Gemeinde Mönchhagen bis zum
Speicherbecken in Purkshof verlegen.
Die Leitung quert den ländlichen Wegebau Purkshof - Rövershagen auf dem
Flurstück 24 der Flur 1 Gemarkung Purkshof in Höhe der südlichen
Grundstücksgrenze des Flurstückes 25/1 der Flur 1 Gemarkung Purkshof.
Der Gestattungsvertrag regelt die Modalitäten.
I
Die Gemeinde als Grundstückseigentümer des Grundstückes
Gemarkung Purkshof, Flur 1, Flurstück 24, Grundbuch Purkshof, Blatt 3540
gestattet dem Leitungseigentümer auf dem vorgenannten Grundstück im Höhe
der südlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 25/1 der Flur 1 Gemarkung Purkshof
gemäß beigefügten Lageplan eine Wasserleitung, PE-Leitung, DN 300, zu verlegen
und dort so lange zu belassen, wie es für die Befüllung des Speicherbeckens in
Purkshof, gelegen auf dem Flurstücken 151/2, 164/1 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen notwendig
ist.
Der Lageplan ist Bestandteil des Gestattungsvertrages.
II
Die Verlegung der Leitung hat in geschlossener Bauweise sowohl im Bereich
der Fahrbahn als auch des straßenbegleitenden Entwässerungsgrabens zu erfolgen.
Für die Dauer der Bauarbeiten geht die Verkehrssicherungspflicht auf den
Leitungseigentümer über. Sie endet mit dem, mit dem Amt Rostocker Heide zu
vereinbarenden, Abnahmetermin nach Abschluss der Arbeiten.
Der Leitungseigentümer ist verpflichtet, nach Verlegung der Leitung den
ordnungsgemäßen Zustand des Flurstückes im Bereich der Leitungsverlegung
wiederherzustellen.
Die Leitung verbleibt auf Dauer im Eigentum des Leitungseigentümers.
Bei einem Straßenausbau des ländlichen Weges und einer damit verbundenen
notwendigen Umverlegung der Leitung erfolgt dies kostenmäßig zu Lasten des
Leitungseigentümers.
Bei einer Beschädigung der Leitung durch Baumaßnahmen der Gemeinde
übernimmt diese keine Haftung. Reparaturkosten werden nicht übernommen.
Bei Einstellung der Nutzung der Leitung ist
diese durch den Leitungseigentümer unmittelbar nach Nutzungsaufgabe fachgerecht
zurückzubauen.
Auf die Eintragung einer Grunddienstbarkeit in das Grundbuch in Form
eines Leitungsrechtes wird beidseitig verzichtet.
Der Gestattungsvertrag entbindet den Leitungseigentümer
nicht von der Einholung weiterer notwendiger behördlicher
Genehmigungen/Zustimmungen.
III
Der Leitungseigentümer haftet dem
Grundstückseigentümer für alle Schäden, die in ursächlichen Zusammenhang mit
der Leitung stehen und hält Sie insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
Die Gemeinde verpflichtet sich unwiderruflich,
die Rechte und Pflichten aus diesem Gestattungsvertrag bei Veräußerung des
Flurstückes auf den Rechtsnachfolger zu übertragen.
Rövershagen, den Rövershagen,
den
Dr. Schöne Robert
Dahl
Bürgermeister Gemeinde Karl´s
Erdbeerhof
Rövershagen