Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, zur beantragten Querung des ländlichen Wegebaus Purkshof mit einer Wasserleitung zum Speicherbecken Purkshof mit dem Karls Erdbeerhof als Antragsteller den folgenden Gestattungsvertrag zu schließen.

 

 

Gestattungsvertrag

 

Zwischen

 

Karls Erdbeerhof

Vertreten durch den Inhaber Robert Dahl

Purkshof 2

181872 Rövershagen                                     nachstehend Leitungseigentümer genannt

 

 

und

 

Gemeinde Rövershagen

vertreten durch die Bürgermeisterin Frau Dr. Schöne

über

Amt Rostocker Heide

Eichenallee 20

18182 Gelbensande                                      nachstehend Gemeinde genannt.

 

 

Präambel

 

Karls Erdbeerhof wird im Rahmen des Projektes „Wasserleitung Südarm Peezer Bach – Speicherbecken“ eine PE-Leitung, DN 300, vom Südarm des Peezer Baches in der Gemeinde Mönchhagen bis zum Speicherbecken in Purkshof verlegen.

Die Leitung quert den ländlichen Wegebau Purkshof - Rövershagen auf dem Flurstück 24 der Flur 1 Gemarkung Purkshof in Höhe der südlichen Grundstücksgrenze des Flurstückes 25/1 der Flur 1 Gemarkung Purkshof.

Der Gestattungsvertrag regelt die Modalitäten.

 

 

I

 

Die Gemeinde als Grundstückseigentümer des Grundstückes

 

Gemarkung Purkshof, Flur 1, Flurstück 24, Grundbuch Purkshof, Blatt 3540

 

gestattet dem Leitungseigentümer auf dem vorgenannten Grundstück im Höhe der südlichen Flurstücksgrenze des Flurstückes 25/1 der Flur 1 Gemarkung Purkshof gemäß beigefügten Lageplan eine Wasserleitung, PE-Leitung, DN 300, zu verlegen und dort so lange zu belassen, wie es für die Befüllung des Speicherbeckens in Purkshof, gelegen auf dem Flurstücken 151/2, 164/1  der Flur 1 Gemarkung Rövershagen notwendig ist.

Der Lageplan ist Bestandteil des Gestattungsvertrages.

 

 

II

 

Die Verlegung der Leitung hat in geschlossener Bauweise sowohl im Bereich der Fahrbahn als auch des straßenbegleitenden Entwässerungsgrabens zu erfolgen.

Für die Dauer der Bauarbeiten geht die Verkehrssicherungspflicht auf den Leitungseigentümer über. Sie endet mit dem, mit dem Amt Rostocker Heide zu vereinbarenden, Abnahmetermin nach Abschluss der Arbeiten.

Der Leitungseigentümer ist verpflichtet, nach Verlegung der Leitung den ordnungsgemäßen Zustand des Flurstückes im Bereich der Leitungsverlegung wiederherzustellen.

Die Leitung verbleibt auf Dauer im Eigentum des Leitungseigentümers.

Bei einem Straßenausbau des ländlichen Weges und einer damit verbundenen notwendigen Umverlegung der Leitung erfolgt dies kostenmäßig zu Lasten des Leitungseigentümers.

Bei einer Beschädigung der Leitung durch Baumaßnahmen der Gemeinde übernimmt diese keine Haftung. Reparaturkosten werden nicht übernommen.

Bei Einstellung der Nutzung der Leitung ist diese durch den Leitungseigentümer unmittelbar nach Nutzungsaufgabe fachgerecht zurückzubauen.

 

 

Auf die Eintragung einer Grunddienstbarkeit in das Grundbuch in Form eines Leitungsrechtes wird beidseitig verzichtet.

 

Der Gestattungsvertrag entbindet den Leitungseigentümer nicht von der Einholung weiterer notwendiger behördlicher Genehmigungen/Zustimmungen.

 

 

III

 

 

Der Leitungseigentümer haftet dem Grundstückseigentümer für alle Schäden, die in ursächlichen Zusammenhang mit der Leitung stehen und hält Sie insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

 

Die Gemeinde verpflichtet sich unwiderruflich, die Rechte und Pflichten aus diesem Gestattungsvertrag bei Veräußerung des Flurstückes auf den Rechtsnachfolger zu übertragen.

 

 

 

 

Rövershagen, den                                                                                        Rövershagen, den

 

 

 

 

Dr. Schöne                                                                                                       Robert Dahl

Bürgermeister Gemeinde                                                                         Karl´s Erdbeerhof

Rövershagen