Sitzung: 12.12.2013 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt im Rahmen der erneuten
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB (Vorlage der
Zustimmung des Straßenbauamtes Schwerin zur Errichtung des Gebäudes in der
Anbauverbotszone zur Autobahn A 19), der Voranfrage zur Errichtung eines
Nebengebäudes (Werkstatt) auf dem Flurstück 52/2 der Flur 1 Gemarkung Neu
Bartelsdorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu.
Seitens der Gemeinde erfolgen keine
Schallschutzmaßnahmen. Es darf keine Lärmbelästigung auf die umgehende
Wohnbebauung durch die Werkstatt geben.