Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt im Rahmen der erneuten Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB (Vorlage der Zustimmung des Straßenbauamtes Schwerin zur Errichtung des Gebäudes in der Anbauverbotszone zur Autobahn A 19), der Voranfrage zur Errichtung eines Nebengebäudes (Werkstatt) auf dem Flurstück 52/2 der Flur 1 Gemarkung Neu Bartelsdorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu.

Seitens der Gemeinde erfolgen keine Schallschutzmaßnahmen. Es darf keine Lärmbelästigung auf die umgehende Wohnbebauung durch die Werkstatt geben.