Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Carport 7 x 9 x 3,5 m verbunden von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1.2 „Ibenhorst“ hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 um 0,05 auf 0,3 auf den Flurstücken 53/44 und 53/45 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 30, verbunden mit § 31 BauGB zu.

Die Einhaltung der Grundflächenzahl mit den vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen ist durch den Landkreis Rostock, Untere Bauaufsichtsbehörde, zu überprüfen.