Sitzung: 19.11.2013 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt dem
Bauantrag zur Errichtung eines Carport 7 x 9 x 3,5 m verbunden von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes 1.2 „Ibenhorst“ hinsichtlich der
Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 um 0,05 auf 0,3
auf den Flurstücken 53/44 und 53/45 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 30, verbunden mit § 31 BauGB zu.
Die Einhaltung der Grundflächenzahl mit den
vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen ist durch den Landkreis Rostock,
Untere Bauaufsichtsbehörde, zu überprüfen.