Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt gegen die erteilte Baugenehmigung zum Aufbau einer Werbeanlage, beleuchtet, auf dem Flurstück 20/5 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen, AZ: 04082-13-134, Widerspruch beim Landkreis Rostock, Bauamt, SG Untere Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Begründung:

Die Gemeinde hat das Vorhaben abgelehnt, da sich das Vorhaben nach dem Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise nicht in die nähere Umgebung einfügt und das Ortsbild nachhaltig beeinträchtigt wird.

Die Genehmigungsbehörde hat nicht erklärt, dass das versagte Einvernehmen der Gemeinde rechtswidrig ist. Damit wäre die Erteilung der Baugenehmigung nicht möglich.