Sitzung: 19.11.2013 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
gegen die erteilte Baugenehmigung zum Aufbau einer Werbeanlage, beleuchtet, auf
dem Flurstück 20/5 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen, AZ: 04082-13-134,
Widerspruch beim Landkreis Rostock, Bauamt, SG Untere Bauaufsichtsbehörde
einzureichen.
Begründung:
Die Gemeinde hat das Vorhaben abgelehnt, da
sich das Vorhaben nach dem Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise nicht in
die nähere Umgebung einfügt und das Ortsbild nachhaltig beeinträchtigt wird.
Die Genehmigungsbehörde hat nicht erklärt, dass das versagte Einvernehmen der Gemeinde rechtswidrig ist. Damit wäre die Erteilung der Baugenehmigung nicht möglich.