Sitzung: 19.11.2013 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im
Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zu Errichtung eines
Garten-/Gerätehauses und eines Gartenpavillon, Reetgedeckt mit Grillofen,
verbunden mit dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes 1.2
„Ibenhorst“ hinsichtlich der Dachform (Kegeldach, Dachneigung 40-45°) sowie der
Überschreitung der GRZ um 0,04 auf 0,29
auf dem Flurstück 135/63 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 30, verbunden mit § 31 BauGB zu.
Die Gemeinde Mönchhagen bittet die Untere
Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock um Überprüfung der Einhaltung der GRZ
von 0,29 mit den vorhandenen und baulichen Anlagen.
Die Gemeindevertretung bestätigt damit die Eilentscheidung des Bürgermeisters.