Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zu Errichtung eines Garten-/Gerätehauses und eines Gartenpavillon, Reetgedeckt mit Grillofen, verbunden mit dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes 1.2 „Ibenhorst“ hinsichtlich der Dachform (Kegeldach, Dachneigung 40-45°) sowie der Überschreitung der GRZ um 0,04 auf 0,29  auf dem Flurstück 135/63 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 30, verbunden mit § 31 BauGB zu.

Die Gemeinde Mönchhagen bittet die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock um Überprüfung der Einhaltung der GRZ von 0,29 mit den vorhandenen und baulichen Anlagen.

Die Gemeindevertretung bestätigt damit die Eilentscheidung des Bürgermeisters.