Sitzung: 07.11.2013 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt
die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 der Gemeinde Gelbensande gemäß Anlage.
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gelbensande für das
Haushaltsjahr 2013
Aufgrund des § 48
Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss
der Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande vom 07.11.2013 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung
erlassen.
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
|
gegenüber bisher EUR
|
erhöht um EUR |
vermindert um EUR |
nunmehr auf EUR |
1.im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf der Saldo
der ordentlichen Erträge und Aufwendungen
auf |
1.433.100 1.444.100 -11.000 |
0 100 -100 |
96.200 0 96.200 |
1.336.900 1.444.200 -107.300 |
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
auf der
Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen auf der Saldo
der außerordentlichen Erträge und
Aufwendungen auf
|
0 0
0 |
0 0
0 |
0 0
0 |
0 0
0 |
c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der
Rücklagen auf die Einstellung in Rücklagen auf die Entnahmen aus Rücklagen auf das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen
auf
|
-11.000 0 11.000 0
|
0 0 96.300 0 |
96.300 0 0 0
|
-107.300 0 107.300 0 |
2.im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die
ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo
der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
|
1.234.100 1.441.400 -207.300 |
9.400 0 9.400 |
0 14.100 -14.100 |
1.243.500 1.427.300 -183.800 |
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die
außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo
der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
|
0 0 0 |
0 0 0 |
0 0 0 |
0 0 0 |
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo
der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf
|
15.000 125.500 -110.500 |
0 29.000 -29.000 |
200 0 200 |
14.800 154.500 -139.700 |
d) die Einzahlungen auf Finanzierungstätigkeit auf die
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo
der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf
festgesetzt. |
317.800 0 317.800 |
5.700 0 5.700 |
0 0 0 |
323.500 0 323.500 |
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§ 2 Kredite für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht
veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Kredite zur
Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden von 120.600,00 € auf 121.500,00
festgesetzt.
§ 5 Hebesätze
Die Hebesätze
für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe von bisher 275 v. H. auf 275 v. H.
Grundsteuer A) auf
b) für die Grundstücke von bisher 325 v. H. auf 325 v. H.
(Grundsteuer B) auf
2.
Gewerbesteuer von bisher 300 v. H. auf 300 v. H.
§ 6 Wertgrenze und Investitionen
Die
Wertgrenze für die Einzeldarstellung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 410 € netto festgesetzt.
§ 7 Stellen gemäß
Nachtragsstellenplan
Die
Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt bisher
1,3625 Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr
1,3625 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 8 Eigenkapital
bisher nunmehr
EUR EUR
Der Stand des
vorläufigen Eigenkapitals zum 31.12. des
5.501.767,85 8.373.669,62
Haushaltvorvorjahres
betrug.
Der
voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12.
des
Haushaltsvorjahres beträgt – noch nicht bekannt 0 0
und zum
31.12. des Haushaltsjahres 2013 – noch nicht bekannt 0 0
§ 9 Unechte Deckungsfähigkeit
1.Mehrerträge
aus den öffentlich-rechtlichen Mitteln und privatrechtlichen Leistungsentgelten
in den einzelnen Teilhaushalten berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sach-
und Dienstleistungen in diesen Teilhaushalten.
Das Gleiche
gilt bei Mehreinzahlungen für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche
Leistungsentgelte zugunsten der Auszahlungsermächtigungen für Sach- und
Dienstleistungen.
2.Mehreinzahlungen
im Investitionsbereich eines Teilhaushaltes berechtigen zu Mehrauszahlungen im
selben Investitionsbereich des Teilhaushaltes.
3.Mehrerträge
in den einzelnen Teilhaushalten mit Ausnahme der für interne
Leistungsverrechnungen berechtigen zu Mehraufwendungen bei Aufwendungen in
diesen Teilhaushalten mit Ausnahme der Personalaufwendungen, Abschreibungen und
internen Leistungsverrechnungen. Das Gleiche gilt bei Mehrauszahlungen in diesen Teilhaushalten zugunsten der
Auszahlungsermächtigungen mit Ausnahme der Personalauszahlungen.
§ 10 Echte Deckungsfähigkeit
1.Die
Aufwandsermächtigungen für Umlagen sind vorrangig untereinander sowie für
Aufwendungen der Regelkostenanteile zur Betreuung der Kinder und Schüler
deckungsfähig. Das Gleiche gilt für die Auszahlungsermächtigungen.
2.Die
Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen
sind in allen Teilhaushalten untereinander, aber nicht mit anderen
Aufwandspositionen deckungsfähig.
Die
rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am ………… erteilt.
Gelbensande,
den 07.11.2013 Lutz
Koppenhöle
Bürgermeister