Sitzung: 07.11.2013 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande stimmt im Rahmen der
Beteiligung nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zur (nachträglichen) Nutzungsänderung
vom Wohngebäude zum Ferienhaus mit 3 Ferienwohnungen auf dem Flurstück 23 der
Flur 2 Gemarkung Willershagen aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB zu.
Hinsichtlich des ebenfalls vorgelegten Antrages auf Abweichung nach § 67 LBauO M-V zu brandschutzrechtlicher Bestimmungen, sind dies rein bauordnungsrechtliche Belange, deren Prüfung nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde nach § 36 BauGB fällt.