Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande stimmt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zur (nachträglichen) Nutzungsänderung vom Wohngebäude zum Ferienhaus mit 3 Ferienwohnungen auf dem Flurstück 23 der Flur 2 Gemarkung Willershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB zu.

Hinsichtlich des ebenfalls vorgelegten Antrages auf Abweichung nach § 67 LBauO M-V zu brandschutzrechtlicher Bestimmungen, sind dies rein bauordnungsrechtliche Belange, deren Prüfung nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde nach § 36 BauGB fällt.