Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, die folgende Vereinbarung mit dem Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ über die Übernahme des Eigenanteils und die Vorfinanzierung des Projektes „Verbesserung Binnenhochwasserschutz Graal-Müritz“ (Schöpfwerk Stromgraben) abzuschließen.

 

Die notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von 58.808,00 € zuzüglich der 2.481,00 € für Zinsen für die Vorfinanzierung der noch nicht ausgezahlten Fördermittel werden in den Haushalt 2014 und in Höhe von 2.762,00 € in den Haushalt 2015 eingestellt.

Die Eigenmittel der Gemeinde betragen 147.798,00 €.

 

Die §§ 4 und 5 der Vereinbarung sind entsprechend des gewählten Finanzierungsmodells zu modifizieren.

 

Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden bevollmächtigt die Vereinbarung zu unterzeichnen

 

 

 

 

Vereinbarung

 

 

zwischen

 

der Gemeinde Gelbensande

über Amt Rostocker Heide,

vertreten durch den Bürgermeister Lutz Koppenhöle

 

 

-       im Folgenden Gemeinde genannt  -

und 

 

dem Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“

Alt-Bartelsdorfer Straße 18 A

18146 Rostock

 

vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Heike Just und den Verbandsvorsteher Herrn Hartmut Thies

-       im Folgenden WBV genannt -

 

 

 

über die Übernahme des Eigenanteils und die Vorfinanzierung des Projektes

„Verbesserung Binnenhochwasserschutz Graal-Müritz“ (Schöpfwerk Stromgraben)

 

 

Präambel

Der WBV hat vor, für die Maßnahme „Verbesserung Binnenhochwasserschutz Graal-Müritz“ (Schöpfwerk Stromgraben) Fördermittel auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Gewässern und Feuchtlebensräumen (FöRiGeF)“ beim StALU Mittleres Mecklenburg zu beantragen.

 

Die Fördersumme beträgt 70% der förderfähigen Bruttokosten.

 

Träger der Maßnahme, Bauherr und Zuwendungsempfänger ist der WBV.

 

§ 1

Rechtsgrundlagen

(1) Der WBV ist für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung im Verbandsgebiet zuständig. Dazu gehört gemäß § 62 LWaG (Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 30. November 1992, GVOBI.M-V S. 669, zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Februar 2010, GVOBI. M-V S.101) auch die Unterhaltung und der Betrieb der Anlagen, die der Abführung des Wassers dienen. Eine solche Anlage ist das Schöpfwerk Stromgraben.

(2) Das Schöpfwerk Stromgraben beschafft die Vorflut für große Bereiche der Gemeinden Gelbensande, Graal-Müritz, Rövershagen und der Hansestadt Rostock.

(3) Die Gemeinden als Mitglieder im WBV sind gemäß § 28 Absatz 1 WVG (Wasserverbandesgesetz vom 12. Februar 1991, BGBl. I S. 405, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Mai 2002, BGBl. I S. 1578) verpflichtet, dem Verband die Verbandsbeiträge zu leisten, die der Verband benötigt, um die ihm obliegenden Aufgaben zu erfüllen.

 

§ 2

Vereinbarungsgegenstand

 

Vereinbarungsgegenstand sind die Übergabe und Verwendung von Eigenmitteln für das Vorhaben „Binnenhochwasserschutz Graal-Müritz“(Schöpfwerk Stromgraben).

 

 

§ 3

Grundlagen der Vereinbarung

Die Anlage

 

 Kostenschätzung von BN Umwelt vom 29.04.2013

 

 

 

ist Grundlage und Bestandteil dieser Vereinbarung.

 

§ 4

Gesamtfinanzierung der Maßnahme

Die Finanzierung der Maßnahme ergibt sich aus zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Kostenschätzungen des WBV in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro.

Die Gemeinde hat den Eigenanteil von 30 % der förderfähigen Kosten, sowie von 100% der nicht förderfähigen Kosten (die provisorische Aufrüstung ist voraussichtlich nicht förderfähig) in ihren Haushalt eingestellt.

 

Diese Vereinbarung über die Finanzierung des Eigenanteils ist einer Ablösevereinbarung für den Beitrag zum Investvorhaben Schöpfwerk Stromgraben gleichzusetzen.

 

Für den Wasser- und Bodenverband gilt die Doppik nicht, daher werden durch den WBV keine Abschreibungen getätigt. Die Bildung einer Sonderrücklage durch den WBV kann nur auf Beschluss aller beteiligten Gemeinden erhoben werden.

 

Die Gemeinde behält sich vor, eine Kofinanzierung des Eigenanteils beim Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Sonderbedarfszuweisung) zu stellen. Eine Bewertung des Haushaltes ist derzeit über Rubikon nicht möglich, da die Umstellung auf die doppische Buchführung erfolgte.

 

TABELLE

 

 

Die gelb hinterlegte Summe ergibt sich aus der Differenz der tatsächlich gezahlten Eigenmittel, Fördersummen und erwarteteten Bruttosummen und entspricht nicht der Differenz aus Bruttosumme und Fördermitteln im Jahr 2014.

 

 

 

 

      

 

§5

Vorfinanzierung

Da die Fördermittel dem WBV erst zeitversetzt zugehen werden, erklärt sich die Gemeinde bereit,

 

 

a)      bis zum Erhalt der Fördermittel in Vorkasse zu gehen.

 

Die Auszahlung der Vorkassenfinanzierung erfolgt in drei Raten (Erläuterung siehe Tabelle S. 4):

 

1. Rate:                83.747 € bereits gezahlt (entspricht 1. Rate aus der Ursprungsvereinbarung)

(2.) Rate:             = 0 € November 2013 (wird verrechnet mit bereits geleisteter 1. Rate)

2. Rate:                194.121 € im Januar 2014

3. Rate:                2.762 € im  Januar 2015 

 

Sollte durch die Gemeinde

 

b)      ausschließlich  der Eigenanteil gezahlt werden, müssen die Kosten für die Fördermittel über Kassenkredite vorfinanziert werden. Die Kosten für den Kassenkredit betragen 2,2 %. Die entstandenen Zinsen erhöhen dann den Eigenanteil. Die Zinsen sind nicht förderfähig.

 

Die Raten zur Auszahlung des Eigenanteils sind dann die Folgenden:

 

1. Rate:                83.747 € bereits gezahlt (entspricht 1. Rate aus der Ursprungsvereinbarung)

(2.) Rate:             = 0 € November 2013 (wird verrechnet mit bereits geleisteter 1. Rate)

2. Rate:                58.808 € im Januar 2014 + Zinszahlung (siehe unten)

3. Rate:                2.762 € im  Januar 2015

 

Die Mehrkosten betragen bei einer Kreditlaufzeit von angenommenen max. 10 Monaten:

Für die Inanspruchnahme 2014 (bezogen auf die Finanzierungslücke in Höhe von 135.313 € = 194.121 € - 58.808 €) ca. 2.481 €.

 

Die Zahlungen erfolgen auf das Konto des WBV und werden nach Fördermittelbereitstellung mit diesen verrechnet.

 

Wasser- und Bodenverband

Deutsche Kreditbank AG

Bankleitzahl                      120 300 00

Konto                                   100 537 4804

Zahlungsgrund SW Stromgraben

 

Nach Eingang der Zuwendungen wird der WBV diese binnen 14 Tagen an die Gemeinde zurückzahlen.

 

§ 6

Durchführung der Maßnahme

Die Erteilung der Aufträge für die Überwachung der planerischen Vorbereitung der Leistungsphasen 2-9 HOAI, die örtliche Bauüberwachung sowie die Bauausführung erfolgen durch den WBV.

 

§ 7

Pflichten des WBV

Der WBV ist verantwortlich für den ordnungsgemäßen, zweckgebundenen Einsatz der Zuwendungen und Eigenmittel sowie den Nachweis der Verwendung der Mittel gegenüber der Gemeinde als Eigenanteilgeber.

 

§ 8

Ausfertigungen

Diese Vereinbarung wird 2-fach ausgefertigt. Die Beteiligten erhalten je eine Ausfertigung.

 

 

§ 9

Schlussbestimmungen

Zu den vorstehenden Vereinbarungen bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen bedürfen der Schriftform.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vereinbarungsparteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmungen andere zu vereinbaren, die dem beabsichtigten rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommen. Entsprechendes gilt, wenn sich eine Regelungslücke zu dieser Vereinbarung ergeben sollte.

 

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Rostock.

 

 

 

Gelbensande,                                                        Rostock,

 

 

 

 


Lutz Koppenhöle      Karen Sand                                            Heike Just                           Hartmut Thies

Bürgermeister     stell. Bürgermeisterin                               Geschäftsführerin           Verbandsvorsteher

 

Gelbensande                                                                                Wasser- und Bodenverband„Untere

                                                                                                  Warnow-Küste“