Sitzung: 10.10.2013 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch lehnt im
Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB,
die Voranfrage zur Errichtung eines Nebengebäudes (Werkstatt) auf dem Flurstück
52/2 der Flur 1 Gemarkung Neu Bartelstorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht ab.
Das beantragte Vorhaben liegt im
Geltungsbereich der Innenbereichssatzung für die Ortslage Neu Bartelsdorf
innerhalb einer Fläche, die von der Bebauung freizuhalten ist (Anbauverbotszone
zur Bundesautobahn).
Sollte der Antragsteller einen Ausnahmeantrag
nach § 9 (8) FStrG bei der obersten Landesstraßenbaubehörde stellen und dieser
genehmigt werden, wird die Gemeinde Bentwisch erneut über den Antrag beraten.
Die Gemeinde Bentwisch bittet die Untere
Bauaufsichtsbehörde dann um erneute Beteiligung nach § 36 BauGB.