Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die Voranfrage zur Errichtung eines Nebengebäudes (Werkstatt) auf dem Flurstück 52/2 der Flur 1 Gemarkung Neu Bartelstorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht ab.

Das beantragte Vorhaben liegt im Geltungsbereich der Innenbereichssatzung für die Ortslage Neu Bartelsdorf innerhalb einer Fläche, die von der Bebauung freizuhalten ist (Anbauverbotszone zur Bundesautobahn).

Sollte der Antragsteller einen Ausnahmeantrag nach § 9 (8) FStrG bei der obersten Landesstraßenbaubehörde stellen und dieser genehmigt werden, wird die Gemeinde Bentwisch erneut über den Antrag beraten.

Die Gemeinde Bentwisch bittet die Untere Bauaufsichtsbehörde dann um erneute Beteiligung nach § 36 BauGB.