Sitzung: 10.10.2013 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bentwisch 2013 gemäß Anlage.
- Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Bentwisch für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch vom 10.10.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen.
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
|
gegenüber bisher EUR |
erhöht um EUR |
vermindert um EUR |
nunmehr auf EUR |
1.im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf der Saldo
der ordentlichen Erträge und Aufwendungen
auf |
4.470.100 4.268.000 202.100 |
826.300 320.000 506.300 |
0 0 0 |
5.296.400 4.588.000 708.400 |
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
auf der
Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen auf der Saldo
der außerordentlichen Erträge und
Aufwendungen auf |
0 0 0 |
0 0 0 |
0 0 0 |
0 0 0 |
c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der
Rücklagen auf die Einstellung in Rücklagen auf die Entnahmen aus Rücklagen auf das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen
auf |
202.100 202.100
0
0 |
506.300 506.300 0 0 |
0 0 0 0 |
708.400 708.400 0 0 |
2.im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die
ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo
der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
4.204.400 4.253.800 -49.400 |
826.300 319.600 506.700 |
0 0 0 |
5.030.700 4.573.400 457.300 |
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die
außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo
der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
0 0 0 |
0 0 0 |
0 0 0 |
0 0 0 |
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo
der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf |
150.300 2.596.000 -2.445.700 |
324.000 1.089.400 -765.400 |
0 0 0 |
474.300 3.685.400 -3.211.100 |
d) die Einzahlungen auf Finanzierungstätigkeit auf die
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo
der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. |
2.513.800 18.700 2.495.100 |
258.700
0 258.700 |
0 0 0 |
2.772.500 18.700 2.753.800 |
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§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kredite zur Sicherung der
Zahlungsfähigkeit
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden auf 490.900,00 € festgesetzt.
§ 5 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe von bisher 275 v. H. auf 250 v. H.
Grundsteuer A) auf
b) für die Grundstücke von bisher 300 v. H. auf 300 v. H.
(Grundsteuer B) auf
2.
Gewerbesteuer auf von bisher 300 v. H. auf 300 v. H.
§ 6 Wertgrenze und Investitionen
Die Wertgrenze für die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 410 € netto festgesetzt.
§ 7 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt bisher 2,25 Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr 2,25 Vollzeitäquivalente (VzÄ)..
§ 8 Eigenkapital
bisher nunmehr
EUR EUR
Der Stand des vorläufigen Eigenkapitals zum 31.12. des 19.081.988,01
19.081.988,01
Haushaltvorvorjahres betrug.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12.
des Haushaltsvorjahres beträgt – noch nicht bekannt 0 0
und zum 31.12. des Haushaltsjahres 2013 – noch nicht
bekannt 0 0
§ 9 Unechte Deckungsfähigkeit
1.Mehrerträge aus den öffentlich-rechtlichen Mitteln und privatrechtlichen Leistungsentgelten in den einzelnen Teilhaushalten berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen in diesen Teilhaushalten.
Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Leistungsentgelte zugunsten der Auszahlungsermächtigungen für Sach- und Dienstleistungen.
2.Mehreinzahlungen im Investitionsbereich eines Teilhaushaltes berechtigen zu Mehrauszahlungen im selben Investitionsbereich des Teilhaushaltes.
3.Mehrerträge in den einzelnen Teilhaushalten mit Ausnahme der für interne Leistungsverrechnungen berechtigen zu Mehraufwendungen bei Aufwendungen in diesen Teilhaushalten mit Ausnahme der Personalaufwendungen, Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen. Das Gleiche gilt bei Mehrauszahlungen in diesen Teilhaushalten zugunsten der Auszahlungsermächtigungen mit Ausnahme der Personalauszahlungen.
§ 10 Echte Deckungsfähigkeit
1.Die Aufwandsermächtigungen für Umlagen sind vorrangig untereinander sowie für Aufwendungen der Regelkostenanteile zur Betreuung der Kinder und Schüler deckungsfähig. Das Gleiche gilt für die Auszahlungsermächtigungen.
2.Die Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen sind in allen Teilhaushalten untereinander, aber nicht mit anderen Aufwandspositionen deckungsfähig.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am ………… erteilt.
Bentwisch, den 10.10.2013
Joachim Schwaß
Bürgermeister