Sitzung: 10.10.2013 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
3. Änderungssatzung der Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über
die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002, zuletzt geändert durch die
2. Änderungssatzung vom 17.12.2012:
3.
Änderungssatzung der Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über
die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli
2011 (GVOBl. M-V S. 777), der §§ 1, 2, 6
und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146, zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer
kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) und
des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVOBl. M-V, S. 499) wird
nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom10.10.2013 und nach
Anzeige bei der Rechtsaufsicht die folgende
3. Änderungssatzung der Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde
Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde
Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 2.
Änderungssatzung vom 17.12.2012 wie folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 15,37 €/ha durch
den Gebührensatz 16,05 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.
Bentwisch, den
Joachim Schwaß Siegel
Bürgermeister
Gebührenkalkulation
für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“
für das Jahr 2013 der Gemeinde Bentwisch
- Grundsätzliches
Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 12.
April 2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung
weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 werden die von
Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden
Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine
Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs.
1 und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
- Kalkulierter
Aufwand
an den Wasser- und Bodenverband zu zahlender
Beitrag der Gemeinde Bentwisch für das Jahr 2013
entsprechend des Bescheides des Wasser- und
Bodenverbandes vom 13.06.2013: 20.005,53
€
Verwaltungsaufwand 10 % 2.000,55 €
= Gesamtaufwand 22.006,08
€
- Flächenberechnung
anzusetzende Gesamtfläche
des 1.474,3124 ha
Geltungsbereiches der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche
103,2471 ha
Mitglieder, die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband
zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 1.371,0663
ha
- Ermittlung
des Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
22.006,08 € : 1.371,0663 ha = 16,05 €/ha
Die Gebühr beträgt 16,05 €/ha.