Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die 3. Änderungssatzung der Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 17.12.2012:

 

3. Änderungssatzung der Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002

                                                                                              I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl.  M-V S. 777), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) und des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVOBl. M-V, S. 499) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom10.10.2013 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht die folgende  3. Änderungssatzung der Gemeinde Bentwisch zur Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:

 

II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 17.12.2012 wie folgt geändert:

 In § 3 (2)  Satz 2 wird der Gebührensatz 15,37 €/ha durch den Gebührensatz 16,05 €/ha ersetzt.

 

 

  III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.

 

Bentwisch, den

Joachim Schwaß                                             Siegel

Bürgermeister

 

 

 

Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2013 der Gemeinde Bentwisch

 

  1. Grundsätzliches

Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung  der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes  über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

  1. Kalkulierter Aufwand

an den Wasser- und Bodenverband zu zahlender

Beitrag der Gemeinde Bentwisch für das Jahr 2013

entsprechend des Bescheides des Wasser- und

Bodenverbandes vom 13.06.2013:                                         20.005,53 €

Verwaltungsaufwand 10 %                                                         2.000,55 €

= Gesamtaufwand                                                                         22.006,08 €

 

 

  1. Flächenberechnung

anzusetzende Gesamtfläche  des                           1.474,3124 ha                                                                                                                       Geltungsbereiches der Satzung                                                             

abzüglich der Fläche für dingliche                                             103,2471 ha                                                                                                                                Mitglieder, die ihren Beitrag direkt  

an den Wasser- und Bodenverband                                                                                                                  

zahlen 

= gebührenpflichtige Fläche                                                    1.371,0663 ha

 

 

  1. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit    

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche  dividiert.

22.006,08 € : 1.371,0663 ha = 16,05 €/ha

Die Gebühr beträgt 16,05 €/ha.