Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB den Antrag zur Erhöhung der Einfriedung von 2,00 m auf 2,50 m und einer Länge von 37 m als Schutz vor Lärmimmission durch die Bundesstraße 105 auf den Grundstücken Mönchhagen, Flur 2, 70/7 und 70/8, an der Postsäule 12, aus bauplanungsrechtlicher Sich nach § 34 BauGB ab.

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Ortsbild wird beeinträchtigt.

Eine Abweichung nach § 34 Abs. 3a ist auch städtebaulicher Sicht nicht vertretbar.

Das Bild der Ortsdurchfahrt wird erheblich beeinträchtigt.