Sitzung: 24.09.2013 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt im
Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB,
den Bauantrag zum Aufbau einer Werbeanlage, beleuchtet auf dem Flurstück 20/5
der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 (1)
BauGB ab.
Der Vorhabenstandort ist durch Wohngebäude
geprägt.
Die Werbeanlage fügt sich nach dem Maß der
baulichen Nutzung und der Bauweise nicht in die nähere Umgebung ein, dass
Ortsbild wird nachhaltig beeinträchtigt.