Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, den Bauantrag zum Aufbau einer Werbeanlage, beleuchtet auf dem Flurstück 20/5 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 (1) BauGB ab.

Der Vorhabenstandort ist durch Wohngebäude geprägt.

Die Werbeanlage fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung und der Bauweise nicht in die nähere Umgebung ein, dass Ortsbild wird nachhaltig beeinträchtigt.