Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses im Bungalowstil oder als 1,5 geschossiges Haus mit Einrichtung von Praxisräumen (Psychotherapie, stilles Gewerbe – begrenzte Anzahl von Patienten, ca. 6 Patienten pro Werktag, ca. ein Patient pro Stunde) zur Eigennutzung als Bestandteil des Wohnhaueses auf dem Flurstück 55/2 der Flur 2 Gemarkung Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 (2) BauGB zu.