Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 67/4 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 (1) BauGB zu.