Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt als Grundlage zu Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die gebietsfremden Anliegergrundstücke, Gemarkung Rostocker Heide, Flur 11,  Flurstücke 61/1, 60/7, 60/4, 60/8 und 60/1  an den beitragsrechtlich abzurechnenden Abschnitt des Waldweges die folgende Vereinbarung mit der Hansestadt Rostock zu schließen:

 

 

Zwischen

 

der Gemeinde Rövershagen

vertreten durch den Bürgermeister Dr. Verena Schöne

über

Amt Rostocker Heide

Eichenallee 20

18182 Gelbensande

 

und

 

der Hansestadt Rostock

vertreten durch den Oberbürgermeister

Herrn Roland Methling,

Neuer Markt 1

18055 Rostock,

endvertreten durch die Leiterin des Bauamtes

Frau Ines Gründel

 

 

 

wird gemäß §§ 165 und 166 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der zurzeit gültigen Fassung und mit Genehmigung des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Kommunalaufsicht des Landkreises Rostock folgende

 

 

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erhebung von

Straßenbaubeiträgen für den Ausbau eines Abschnittes der Straßenanlage Waldweg der Gemeinde Rövershagen

 

geschlossen.

 

 

Präambel

 

Ein Abschnitt des Waldweges liegt auf dem Gebiet der Hansestadt Rostock und erschließt sowohl Grundstücke der Gemeinde Rövershagen als auch Grundstücke der Hansestadt. Eigentümerin des Grundstückes ist nach Vermögenszuordnung die Gemeinde Rövershagen. Die Hansestadt Rostock hat der Vermögenszuordnung dieses Grundstückes unter der Maßgabe der Übernahme der Straßenbaulast durch die Gemeinde Rövershagen zugestimmt. Die Vereinbarung dient der Erhebung von Straßenbaubeiträgen durch die Gemeinde, welche die Kosten des Ausbaus getragen hat.

 

 

§ 1 Sondersatzung

 

Die Hansestadt Rostock überträgt die Befugnisse zum Erlass einer Sondersatzung für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für den Ausbau des in Anlage 1 dargestellten Abschnittes der Anlage Waldweg entsprechend genehmigter Planung vom 29.05.2007 auf die Gemeinde Rövershagen.

Als Berechnungsgrundlage für die Beiträge wird der Verteilungsmaßstab der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Rövershagen zu Grunde gelegt. Ein Entwurf dieser Sondersatzung ist als Anlage 2 dieser Vereinbarung beigefügt.

 

 

§ 2 Beitragserhebung

 

Die Sondersatzung für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für den Waldweg, ermächtigt die Gemeinde Rövershagen, die Beiträge für den Ausbau des Waldweges, auch für die auf dem Hoheitsgebiet der Hansestadt Rostock in der Gemarkung Rostocker Heide, Flur 11, gelegenen Flurstücke 61/1, 60/7, 60/4, 60/8 und 60/1 zu erheben. (Anlage 3)

 

 

§ 3 In-Kraft-Treten

 

Die Bekanntmachung dieser Vereinbarung erfolgt gemäß Hauptsatzung der Hansestadt Rostock im Amts- und Mitteilungsblatt „Städtischer Anzeiger“ und gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Rövershagen im Internet auf der Homepage des Amtes Rostocker Heide unter www.amt-rostocker-heide.de.

Die öffentlich rechtliche Vereinbarung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in der Hansestadt Rostock und in der Gemeinde Rövershagen in Kraft.

 

 

Rostock, …………                                                                                 Rövershagen, ……………

 

 

_______________________                                                                _______________________

Hansestadt Rostock                                                                                         Gemeinde Rövershagen

 

 

Anlage 1:

abzurechnender Abschnitt

Anlage 2:

Sondersatzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für einen Abschnitt der Anlage Waldweg

Anlage 3:

Beitragspflichtige Grundstücke der Hansestadt Rostock