Sitzung: 23.09.2013 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
als Grundlage zu Erhebung von Straßenbaubeiträgen für die gebietsfremden
Anliegergrundstücke, Gemarkung Rostocker Heide, Flur 11, Flurstücke 61/1, 60/7, 60/4, 60/8 und
60/1 an den beitragsrechtlich
abzurechnenden Abschnitt des Waldweges die folgende Vereinbarung mit der
Hansestadt Rostock zu schließen:
Zwischen
der Gemeinde
Rövershagen
vertreten durch den Bürgermeister Dr. Verena Schöne
über
Amt Rostocker Heide
Eichenallee 20
18182 Gelbensande
und
der Hansestadt Rostock
vertreten durch den Oberbürgermeister
Herrn Roland Methling,
Neuer Markt 1
18055 Rostock,
endvertreten durch die Leiterin des Bauamtes
Frau Ines Gründel
wird gemäß §§ 165 und 166 der Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern in der zurzeit gültigen Fassung und mit Genehmigung des
Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der
Kommunalaufsicht des Landkreises Rostock folgende
Öffentlich-rechtliche
Vereinbarung über die Erhebung von
Straßenbaubeiträgen für
den Ausbau eines Abschnittes der Straßenanlage Waldweg der Gemeinde Rövershagen
geschlossen.
Präambel
Ein Abschnitt des Waldweges liegt auf dem Gebiet der
Hansestadt Rostock und erschließt sowohl Grundstücke der Gemeinde Rövershagen
als auch Grundstücke der Hansestadt. Eigentümerin des Grundstückes ist nach
Vermögenszuordnung die Gemeinde Rövershagen. Die Hansestadt Rostock hat der
Vermögenszuordnung dieses Grundstückes unter der Maßgabe der Übernahme der
Straßenbaulast durch die Gemeinde Rövershagen zugestimmt. Die Vereinbarung
dient der Erhebung von Straßenbaubeiträgen durch die Gemeinde, welche die Kosten
des Ausbaus getragen hat.
§ 1
Sondersatzung
Die Hansestadt Rostock überträgt die Befugnisse zum Erlass
einer Sondersatzung für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen für den Ausbau des
in Anlage 1 dargestellten Abschnittes der Anlage Waldweg entsprechend genehmigter
Planung vom 29.05.2007 auf die Gemeinde Rövershagen.
Als Berechnungsgrundlage für die Beiträge wird der
Verteilungsmaßstab der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Rövershagen zu
Grunde gelegt. Ein Entwurf dieser Sondersatzung ist als Anlage 2 dieser
Vereinbarung beigefügt.
§ 2
Beitragserhebung
Die Sondersatzung für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen
für den Waldweg, ermächtigt die Gemeinde Rövershagen, die Beiträge für den
Ausbau des Waldweges, auch für die auf dem Hoheitsgebiet der Hansestadt Rostock
in der Gemarkung Rostocker Heide, Flur 11, gelegenen Flurstücke 61/1, 60/7,
60/4, 60/8 und 60/1 zu erheben. (Anlage 3)
§ 3
In-Kraft-Treten
Die Bekanntmachung dieser Vereinbarung erfolgt gemäß
Hauptsatzung der Hansestadt Rostock im Amts- und Mitteilungsblatt „Städtischer
Anzeiger“ und gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Rövershagen im Internet auf
der Homepage des Amtes Rostocker Heide unter www.amt-rostocker-heide.de.
Die öffentlich rechtliche Vereinbarung tritt am Tag nach
ihrer Bekanntmachung in der Hansestadt Rostock und in der Gemeinde Rövershagen
in Kraft.
Rostock, ………… Rövershagen,
……………
_______________________ _______________________
Hansestadt Rostock Gemeinde
Rövershagen
Anlage 1:
abzurechnender Abschnitt
Anlage 2:
Sondersatzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von
Straßenbaubeiträgen für einen Abschnitt der Anlage Waldweg
Anlage 3:
Beitragspflichtige Grundstücke der Hansestadt Rostock