Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die Begründung des öffentlichen Interesses der Ausfallbürgschaft in der nachfolgenden Fassung:

 

Antrag auf Genehmigung einer Ausfallbürgschaft gemäß § 57 KV

hier: Begründung des öffentlichen Interesses

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Übernahme der Ausfallbürgschaft der Gemeinde Rövershagen ist notwendig zur Erfüllung gemeindlicher Aufgaben und steht im öffentlichen Interesse.

Durch das Kindertagesförderungsgesetz (KiföG) des Landes Mecklenburg-Vorpommern hatten Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in M-V bisher ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Eintritt in die Schule   einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung nach Maßgabe des Gesetzes.

Ab dem 01.08.2013 werden Kinder schon ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege haben.

Das ist im § 24 SGB VIII geregelt. Weiter ist geregelt, dass die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe  gemäß § 14 KiföG im Benehmen mit der Gemeinde feststellen, welcher Bedarf an Förderung besteht. Sie haben sicherzustellen, dass der Bedarf durch einen den Anforderungen des Gesetzes genügenden Bestand von Einrichtungen und Diensten gedeckt wird. Dieser  gesetzliche Anspruch wurde durch die  Gemeinde Rövershagen in der Vergangenheit schon immer erfüllt und  künftig soll auch im Benehmen mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe der Bedarf sichergestellt werden. 

 

Die Gemeinde Rövershagen war bis zum 31.12.2005 selbst Träger der Kindertagesstätte. Ab 01.01.2006 hat die Gemeinde Rövershagen die Trägerschaft an einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, dem Verein „Auf der Tenne“ e.V. zur Betreibung einer Kindertagesstätte nach dem KiföG M-V übertragen.

 

Die Gemeinde Rövershagen ist weiter Eigentümer des Grundstücks und des Gebäudes und hat dieses an den Verein „Auf der Tenne“ unbefristet ausschließlich zur Betreibung einer Kindertagesstätte vermietet.

 

Gegenwärtig werden 24 Krippenkinder, 82 Kita-Kinder und 94 Hortkinder durch den o. a. freien Träger von insgesamt 19 Fachkräften betreut.

 

Da Kinder unter 3 Jahren ab dem 01. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz haben und der Gemeinde Rövershagen bereits heute Wartelisten mit Voranmeldungen für insgesamt 26 Krippen- sowie 19 Kita-Kinder vorliegen, besteht die Notwendigkeit eines KITA-Erweiterungsbaus.

 

Bereits in diesem Jahr kommt   weiterer Bedarf an Krippen- und Kita-Plätzen hinzu, da die Gemeinde Rövershagen die Erschließung des Wohngebietes „Im Wiesengrund“ im Mai/Juni2013 abgeschlossen hat. Alle vorhandenen 52 Grundstücke sind verkauft  bzw. verbindlich reserviert. Die ersten Eigenheimbauer werden Ende dieses Jahres einziehen. Außerdem besteht eine Warteliste von mehr als weiteren 40 Interessenten, die Wohngrundstücke in Rövershagen erwerben möchten. Im Rahmen der Selbstverpflichtungen der SUR-Gemeinden gehört die Gemeinde Rövershagen zu den drei Gemeinden, die als Wohnbaureserve weitere Bebauungsgebiete ausweisen und erschließen können. Daraus ergibt sich auch zukünftig weiterer Bedarf an Plätzen in der Kindertagesstätte.

Durch das gegenwärtige Bauvorhaben ist insgesamt eine Erweiterung von 35 Plätzen geplant. Es werden 18 neue Krippenplätze und 17 neue Kindergartenplätze geschaffen.

 

Auf Grundlage der Kostenberechnung nach DIN 276 entstehen für den Erweiterungsbau Gesamtkosten in Höhe von 829.000,00 € (incl. Ausstattung).

 

Für die gegenwärtigen Kinderzahlen liegt zurzeit nur eine befristete erweiterte Betriebserlaubnis vor.

 

In Kenntnis der bevorstehenden und zukünftigen Entwicklung hat die Gemeinde Rövershagen  bereits in der Haushaltssatzung 2013 Planungskosten für die Vorbereitung und im Nachtragshaushalt 2013 die gesamten Mittel in Höhe von  829.000,00 Euro   für den Erweiterungsbau eingestellt. Letzterer  wurde am 16.05.2013 beim Landkreis eingereicht und am 10.06.2013 genehmigt. Damit wurde von der Gemeindevertretung Rövershagen das gemeindliche Interesse an der Schaffung  zusätzlicher Betreuungsplätze manifestiert, um dem gewachsenen und weiter wachsenden Bedarf gerecht zu werden.

 

Um den Haushalt der Gemeinde zu entlasten, stellte die Gemeinde Rövershagen als Eigentümerin des Gebäudes für diese Baumaßnahme  einen Fördermittelantrag aus dem Investitionsprogramm „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr“ für die Erweiterung des Krippenteils und aus dem ILERL-Programm für die Kindergartenerweiterung.

Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr aus dem Jahr 2008 ist eine Förderung für den Krippenteil aber nur für den Träger der Einrichtung möglich.

Daraufhin wurde der Fördermittelantrag für die Erweiterung der Krippenplätze durch den Verein „Auf der Tenne“, den Träger der Einrichtung, gestellt.

 

Entsprechend des Prüfvermerkes nach Nr. 6.3 ZBau des Landkreises Rostock (siehe Anlage) sind von den Gesamtkosten in Höhe von 829.000,00 € auf Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr insgesamt 325.728,00 € förderfähig.

Der Zuwendungsbescheid des Landkreises Rostock vom 03.07.2013 weist dem Verein „Auf der Tenne“ 212.491,00 € Fördermittel zu.

Der Anbau erfolgt auf dem Grundstück, welches sich in Eigentum der Gemeinde befindet. Gemäß BGB geht der  Anbau, der durch den Verein erfolgt, automatisch in das Eigentum der Gemeinde über.

Nach Nummer 4.5. der Verwaltungsvorschrift der Ministeriums für Soziales und Gesundheit setzen die Zuwendungen über 40.000, 00 Euro weiterhin voraus, sofern der Eigentümer und Träger der Einrichtung nicht identisch sind und die Einrichtung im Eigentum der Gemeinde ist, eine auf die Erstattungsansprüche bezogene Ausfallbürgschaft der Eigentümerin.

 

Vom Landkreis wurden jetzt auch die Fördermittel aus dem ILERL-Programm in Aussicht gestellt.

 

Da im Erweiterungsbau der Rövershäger Einrichtung sowohl Krippenplätze als auch Kindergartenplätze untergebracht sind, ist es nicht möglich und auch nicht sinnvoll, die Planung getrennt zu vergeben und Maßnahmen getrennt auszuschreiben.

 

Derzeitig wird durch unseren Rechtsbeistand der Gemeinde ein Vertrag erarbeitet, der regelt, dass die gesamte Projektsteuerung durch die Gemeinde Rövershagen für den Verein „Auf der Tenne „e.V. geleistet wird.

Die Gemeinde Rövershagen beauftragt ein Ingenieurbüro mit der Planung, die Gemeinde schreibt den Erweiterungsbau insgesamt aus und übernimmt die Bauüberwachung. Bei der Rechnungslegung werden die eindeutig zuordenbaren Kosten gemäß der Aufteilung  auf den Krippenteil oder den Kindergartenteil aufgeteilt. Gemeinkosten (z. B. Planungskosten, Baukörper, Dach u.a.) werden entsprechend der im Prüfvermerk nach Nr. 6.3 der ZBau ermittelten Prozente aufgeteilt.

 

Entsprechend dieser Rechnungsaufschlüsselung fordert die Gemeinde Rövershagen auf Nachweis die finanziellen  Mittel vom Verein „Auf der Tenne“ ab, dieser überweist das Geld auf das Maßnahmekonto der Gemeinde und diese überweist dann die finanziellen Mittel an die Auftragnehmer.

 

 

Dr. Verena Schöne

Bürgermeisterin