Sitzung: 26.08.2013 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
die 3. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung
von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002.
3. Änderungssatzung
der
Gemeinde Rövershagen zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von
Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli
2011 (GVOBl. M-V S. 777), der §§ 1, 2, 6
und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146, zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer
kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) und
des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVOBl. M-V, S. 499) wird
nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom und Anzeige bei der
Rechtsaufsicht die folgende 3. Änderungssatzung der Gemeinde Rövershagen
zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung
der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde
Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ , zuletzt geändert durch die
2. Änderungssatzung vom 12.12.2012 wie folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 15,72 €/ha durch den
Gebührensatz 17,31 €/ha ersetzt.
In § 3 (3) Satz 1 wird der Gebührensatz 45,13 €/ha durch den
Gebührensatz 37,61 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.
Rövershagen, den
Dr. Verena Schöne Siegel
Bürgermeisterin
Gebührenkalkulation
für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“
für das Jahr 2013 der Gemeinde Rövershagen
- Grundsätzliches
Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 12.
April 2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung
weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 werden die von
Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden
Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine
Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs.
1 und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
- Kalkulierter
Aufwand
an den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde
Rövershagen für das Jahr 2013 entsprechend des Bescheides des Wasser- und
Bodenverbandes in der Fassung der Änderung vom 13.06.2013:
ohne Beitrag Schöpfwerk Stromgraben : 31.538,76 €
Verwaltungsaufwand 10 % 3.153,88 €
= Gesamtaufwand 34.692,64
€
Beitrag Schöpfwerk Stromgraben 16.686,34
€
Verwaltungsaufwand 10 % 1.668,63 €
= Gesamtaufwand 18.354,97
€
- Flächenberechnung
anzusetzende Gesamtfläche
des 2.055,2090 ha
Geltungsbereiches der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche
50,4246 ha
Mitglieder, die ihren Beitrag direkt
an den WBV zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 2.004,7844
ha
Einzugsgebiet Schöpfwerk Stromgraben
insgesamt 4.713,6195
ha
darunter gebührenpflichtige Fläche
488,1022 ha
Gemeinde Rövershagen
- Ermittlung
des Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
34.692,64 € : 2.004,7844 ha = 17,31 €/ha
18.354,97 € : 488,1022 ha =
37,61 €/ha
Die Gebühr beträgt 17,31 €/ha und die Gebühr für das Schöpfwerk
Stromgraben 37,61 €/ha.