Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die 3. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002.

 

 

3. Änderungssatzung

der Gemeinde Rövershagen zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002

                                                                                              I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl.  M-V S. 777), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) und des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVOBl. M-V, S. 499) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom             und Anzeige bei der Rechtsaufsicht  die folgende  3. Änderungssatzung der Gemeinde Rövershagen zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“  erlassen:

  

                                                                                              II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ , zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom  12.12.2012  wie folgt geändert:

In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 15,72 €/ha durch den Gebührensatz 17,31 €/ha ersetzt.

In § 3 (3) Satz 1 wird der Gebührensatz 45,13 €/ha durch den Gebührensatz 37,61 €/ha ersetzt.

 

 

III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.

 

Rövershagen, den

 

Dr. Verena Schöne                                        Siegel

Bürgermeisterin

 

 

 

 

Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2013 der Gemeinde Rövershagen

 

  1. Grundsätzliches

Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung  der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes  über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

  1. Kalkulierter Aufwand

an den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Rövershagen für das Jahr 2013 entsprechend des Bescheides des Wasser- und Bodenverbandes in der Fassung der Änderung vom 13.06.2013:

ohne Beitrag Schöpfwerk Stromgraben               :                              31.538,76 €

Verwaltungsaufwand 10 %                                                         3.153,88 €

= Gesamtaufwand                                                                         34.692,64 €

 

Beitrag Schöpfwerk Stromgraben                                          16.686,34 €

Verwaltungsaufwand 10 %                                                         1.668,63 €

= Gesamtaufwand                                                                         18.354,97 €

 

  1. Flächenberechnung

anzusetzende Gesamtfläche  des                                          2.055,2090 ha                                                                                                                       Geltungsbereiches der Satzung                                                             

abzüglich der Fläche für dingliche                                               50,4246 ha                                                                                                                                Mitglieder, die ihren Beitrag direkt                                                                                                                

an den WBV zahlen      

= gebührenpflichtige Fläche                                                    2.004,7844 ha

 

Einzugsgebiet Schöpfwerk Stromgraben                           

insgesamt                                                                                         4.713,6195 ha

darunter gebührenpflichtige Fläche                                       488,1022 ha                                                                                                                       Gemeinde Rövershagen                                                              

 

  1. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit    

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

34.692,64 € : 2.004,7844 ha = 17,31 €/ha

18.354,97 € :     488,1022 ha = 37,61 €/ha

Die Gebühr beträgt 17,31 €/ha und die Gebühr für das Schöpfwerk Stromgraben 37,61 €/ha.