Sitzung: 26.08.2013 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
im Rahmen der Plangenehmigung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz i.V. m. §
74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz und § 18 b AEG für das Bauvorhaben „BÜ km
0275 Rövershagen Erneuerung einschl. der notwendigen Folgemaßnahmen der Strecke
6943 (Blinklichtprogramm Paket 4)“ die folgende Stellungnahme abzugeben:
Die Gemeinde Rövershagen lehnt die Erneuerung
des Rad-/Gehwege und die Aufweitung des Pappelweges unter dem Gesichtspunkt der
Kostenminimierung des Vorhabens ab.
Erfolgt der Nachweis der Notwendigkeit durch
den Vorhabenträger, stimmt die Gemeinde nur einer nachgewiesenen Minimalvariante
zu. Die Kosten sind durch den Vorhabenträger zu benennen.
Die Gemeindevertretung Rövershagen weist darauf
hin, dass eine Finanzierung der Kosten, die gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz auf
die Gemeinde zukommen, vom Vorhabenträger nicht angekündigt wurden und im
Haushaltsplan der Gemeinde deshalb keine Mittel zur Verfügung stehen.
Die Stellungnahme der Gemeinde zu den
vorgelegten Planunterlagen umfasst nicht die Entscheidung über die zu
schließende Vereinbarung im Rahmen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes.
Über die Vereinbarung erfolgt eine gesonderte
Beschlussfassung der Gemeinde.