Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt im Rahmen der Plangenehmigung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz i.V. m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz und § 18 b AEG für das Bauvorhaben „BÜ km 0275 Rövershagen Erneuerung einschl. der notwendigen Folgemaßnahmen der Strecke 6943 (Blinklichtprogramm Paket 4)“ die folgende Stellungnahme abzugeben:

Die Gemeinde Rövershagen lehnt die Erneuerung des Rad-/Gehwege und die Aufweitung des Pappelweges unter dem Gesichtspunkt der Kostenminimierung des Vorhabens ab.

Erfolgt der Nachweis der Notwendigkeit durch den Vorhabenträger, stimmt die Gemeinde nur einer nachgewiesenen Minimalvariante zu. Die Kosten sind durch den Vorhabenträger zu benennen.

Die Gemeindevertretung Rövershagen weist darauf hin, dass eine Finanzierung der Kosten, die gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz auf die Gemeinde zukommen, vom Vorhabenträger nicht angekündigt wurden und im Haushaltsplan der Gemeinde deshalb keine Mittel zur Verfügung stehen.

Die Stellungnahme der Gemeinde zu den vorgelegten Planunterlagen umfasst nicht die Entscheidung über die zu schließende Vereinbarung im Rahmen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes.

Über die Vereinbarung erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung der Gemeinde.