Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB, den (nachträgliche) Bauantrag für das Vorhaben: Gewerbliche Nutzung von Stellflächen für fünf Sattelzugmaschinen inkl. der Frachträume (Auflieger) auf dem Flurstück 20 der Flur 1 Gemarkung Neu Bartelstorf aus bauplanungsrechtlicher  Sicht nach § 34 BauGB abzulehnen.

Begründung:

Das beantragte Vorhaben fügt sich sowohl in der  Art (Stellplatz für Lastzüge) als auch im Maß (Fläche des Stellplatzes) der baulichen Nutzung nicht in das nähere Umfeld ein.

Das Umfeld ist geprägt von Wohnbebauung, gewerbliche Nutzungen dieser Art und Größenordnungen sind nicht vorhanden.

 

Hinweis: Dem Antragsteller wird empfohlen, ein Grundstück im Gewerbegebiet zu kaufen, auf welchem die Lastzüge abgestellt werden können.