Sitzung: 15.08.2013 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, im
Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB, den (nachträgliche) Bauantrag für das
Vorhaben: Gewerbliche Nutzung von Stellflächen für fünf Sattelzugmaschinen
inkl. der Frachträume (Auflieger) auf dem Flurstück 20 der Flur 1 Gemarkung Neu
Bartelstorf aus bauplanungsrechtlicher
Sicht nach § 34 BauGB abzulehnen.
Begründung:
Das beantragte Vorhaben fügt sich sowohl in
der Art (Stellplatz für Lastzüge) als
auch im Maß (Fläche des Stellplatzes) der baulichen Nutzung nicht in das nähere
Umfeld ein.
Das Umfeld ist geprägt von Wohnbebauung,
gewerbliche Nutzungen dieser Art und Größenordnungen sind nicht vorhanden.
Hinweis: Dem Antragsteller wird
empfohlen, ein Grundstück im Gewerbegebiet zu kaufen, auf welchem die Lastzüge
abgestellt werden können.