Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 9/4 der Flur 3 Gemarkung Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB nur unter der Voraussetzung zu, dass das Maß der baulichen Nutzung eingehalten wird und sich die geplante Gebäudegestaltung an dem Mehrfamilienhaus Straße Am Berg 19a orientiert und anpasst.

Hinweis: Das Vorhaben liegt im Bereich der Gestaltungssatzung Bentwisch. Der Bauherr ist auf die Einhaltung der Satzung hinzuweisen.