Sitzung: 01.08.2013 Haupt- und Finanzausschuss Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde
Bentwisch stimmt auf Grund der
Dringlichkeit im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde
nach § 36 BauGB, der Voranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses im
Bungalowstil auf dem Flurstück 112/36 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch aus
bauplanungsrechtlicher Sicht mit dem Hinweis auf die Berücksichtigung und
Einhaltung der Gestaltungssatzung und dem Nachweis der gesicherten Erschließung
zum Zeitpunkt des Bauantragsverfahren nach § 34 (1) BauGB zu.