Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Bentwisch  stimmt auf Grund der Dringlichkeit im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses im Bungalowstil auf dem Flurstück 112/36 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht mit dem Hinweis auf die Berücksichtigung und Einhaltung der Gestaltungssatzung und dem Nachweis der gesicherten Erschließung zum Zeitpunkt des Bauantragsverfahren nach § 34 (1) BauGB zu.