Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Errichtung von 3 Einfamilienhäusern auf dem Flurstück 90/42 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach §35 (2) BauGB zu.

Die beantragten 3 Einfamilienhäuser schließen sich an den vorhandenen Ortskern an und enden an der Gemarkungs- und gleichzeitig Gemeindegrenze sowie an der Zufahrtsstraße zum Grundstück Oberdorf 9.

Dies stellt eine natürliche Grenze dar, die eine weitere Ausuferung in den unbeplanten Außenbereich der Gemeinde und eine Vorbildwirkung ausschließt.

 

Die Gemeinde Mönchhagen weist darauf hin, dass über das Grundstück eine alte Leitung zur Regenentwässerung der nördlichen der Straße Oberdorf liegenden Grundstücke und Ackerflächen verläuft. Die genaue Lage ist nicht bekannt. Die Gemeinde hat im Rahmen des Ausbaus der Straße Oberdorf die Ableitung des Regenwassers neu geordnet und in den öffentlichen Bereich verlegt. Dabei wurden aufgefundene Leitungen eingebunden. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass die Leitungen über das Grundstück des Antragstellers noch weitere alte Zuleitungen besitzt, die noch in Betrieb sind.

Die Bauherren sollten deshalb beauflagt werden, bei Auffinden solcher Leitungen, diese umzuverlegen.