Sitzung: 30.07.2013 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt im
Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB,
den Bauantrag zur Errichtung eines Werbebanners auf dem Flurstück 70/6 der Flur
2 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab.
Die Werbeanlage/Werbebanner führt zur
Verunstaltung des Ortsbildes.