Sitzung: 25.07.2013 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die
Gemeindevertretung Gelbensande beschließt die Haushaltsatzung 2013 entsprechend
Anlage.
Der Beschluss
VFA/567/255/2013/GGE vom 14.02.2013 wird aufgehoben.
Haushaltssatzung der
Gemeinde Gelbensande für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande vom 25.07.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen.
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
1.im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf der Saldo
der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf |
1.433.100,00
€ 1.444.100,00 € -11.000,00 € |
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
auf der
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf der Saldo
der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf |
0,00 € 0,00 € 0,00 € |
c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der
Rücklagen auf die
Einstellung in Rücklagen auf die
Entnahmen aus Rücklagen auf das
Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf |
-11.000,00 € 0,00 € 11.000,00 € 0,00 € |
2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die
ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo
der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
1.234.100,00 € 1.441.400,00 € -207.300,00 € |
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die
außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo
der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
0,00 € 0,00 € 0,00 € |
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo
der Ein- und Auszahlungen auf Investitionstätigkeit auf |
15.000,00 € 125.500,00 € -110.500,00 € |
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo
der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. |
317.800,00 € 0,00 € 317.800,00 € |
§ 2 Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kredite zur Sicherung der
Zahlungsfähigkeit
Kredite zur Liquiditätssicherung werden auf 120.600,00 € festgesetzt.
§ 5 Steuersätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe 275 v.H
Grundsteuer A) auf
b) für die Grundstücke 325 v.H.
(Grundsteuer B) auf
2. Gewerbesteuer auf 300 v.H.
§ 6 Wertgrenze und Investitionen
Die Wertgrenze für die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 410 € netto festgesetzt.
§ 7 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,3625 Vollzeit-äquivalente (VzÄ).
§
8 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres betrug
vorläufig 5.501.767,85 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des
Haushaltsvorjahres beträgt 0,00 €
– noch nicht bekannt
und zum 31.12. des Haushaltsjahres 0,00
€
noch nicht bekannt
§ 9 Unechte Deckungsfähigkeit
1.Mehrerträge aus den öffentlich-rechtlichen Mitteln und
privatrechtlichen Leistungs-entgelten in den einzelnen Teilhaushalten berechtigen
zu Mehraufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen in diesen
Teilhaushalten.
Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Leistungsentgelte zugunsten der Auszahlungsermächtigungen für Sach- und Dienst-leistungen.
2.Mehreinzahlungen im Investitionsbereich eines
Teilhaushaltes berechtigen zu Mehrauszahlungen im selben Investitionsbereich
des Teilhaushaltes.
3.Mehrerträge in den einzelnen Teilhaushalten mit Ausnahme
der für interne Leistungsverrechnungen berechtigen zu Mehraufwendungen bei
Aufwendungen in diesen Teilhaushalten mit Ausnahme der Personalaufwendungen,
Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen. Das Gleiche gilt bei
Mehrauszahlungen in diesen Teilhaus-halten
zugunsten der Auszahlungsermächtigungen mit Ausnahme der Personalauszahlungen.
§ 10 Echte Deckungsfähigkeit
1.Die Aufwandsermächtigungen für Umlagen sind vorrangig
untereinander sowie für Aufwendungen der Regelkostenanteile zur Betreuung der
Kinder und Schüler deckungsfähig. Das Gleiche gilt für die
Auszahlungsermächtigungen.
2.Die Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen und internen
Leistungsverrechnungen sind in allen Teilhaushalten untereinander, aber nicht
mit anderen Aufwandspositionen deckungsfähig.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am
……………..erteilt.
Gelbensande, den 25.07.2013 Siegel Lutz Koppenhöle
Bürgermeister