Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch bestätigt den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Bentwisch gem. Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 233a AO Nr. 70.1.1 den Erlass der Nachzahlungszinsen in Höhe von insgesamt 953,00 €, da die Eurogrid GmbH auf die sich aus der Steuerfestsetzung ergebende Steuerzahlungsforderung bereits vor Wirksamkeit der Steuerfestsetzung freiwillige Leistungen erbracht und die Gemeinde diese Leistung angenommen und behalten hat.