Sitzung: 20.06.2013 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeinde Bentwisch beschließt die Gründung einer weiteren kommunalen
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die als „Bentwisch GmbH“ firmieren soll.
Gegenstand des Unternehmens
soll der Erwerb, die Entwicklung, Errichtung, Betreuung, Verwaltung, Vermietung
und Vermarktung von Immobilien, insbesondere in den Bereichen der
Daseinsvorsorge, der Wohnungswirtschaft und der gemeindlichen Infrastruktur
sein.
Dem vorliegenden Satzungsentwurf gemäß Anlage wird zugestimmt.
Die Gesellschaft soll mit einem Stammkapital im Umfang von 400.000,00 €
ausgestattet werden. Dieses setzt sich aus einer Sachanlage in Gestalt des in
18182 Bentwisch, Stralsunder Straße 34 gelegenen und 3.893 m² großen
Grundstückes „Alte Eiche“, bestehend aus den Flurstücken 22/3 und 22/4 der Flur
4, Gemarkung Bentwisch, mit einem Wert von 150.000,00 € und einer Bareinlage in
Höhe von 250.000,00 € zusammen. Die notwendigen Mittel in Höhe von 400.000,00 €
sind im Haushaltsplan 2013 im
Produktkonto: 1/57100/7862200 eingestellt.
Die Gesellschaft soll zunächst einen Geschäftsführer haben, der nicht
sozialversicherungspflichtig angestellt ist. Die Geschäfte des Unternehmens
sollen wie bei der Innovations- und Trendcenter GmbH durch die Innovations- und
Trend GmbH auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages ausgeführt
werden, um möglichst viele Synergieeffekte zwischen den Gesellschaften nutzen
zu können. Zum Geschäftsführer der Bentwisch GmbH soll dementsprechend Herr
Achtenhagen bestellt werden.
Als erstes Objekt
bekommt die Gesellschaft die Entwicklung und die Bebauung des im September 2012
von der Gemeinde erworbenen 3.893 m² großen Baugrundstückes „Alte Eiche“ in
18182 Bentwisch, Stralsunder Straße 34 - bestehend aus den Flurstücken 22/3 und
22/4 der Flur 4, Gemarkung Bentwisch – mit einem „Gemeindehaus“, in das auch
altersgerechte Wohnungen integriert werden sollen, übertragen.
Eine weitere
Übertragung von kommunalen Immobilien auf die GmbH bedarf eines gesonderten
Beschlusses der Gemeindevertretung und gesonderter
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen.
Der Bürgermeister und der 1. Stellvertretende Bürgermeister werden
bevollmächtigt, die GmbH-Gründung notariell zu beurkunden, wenn das
abschließende Einvernehmen des SG Kommunalaufsicht des Landkreises Rostock zu
dem Sachverhalt erklärt ist.
Der Beschluss vom 21.02.2013 – Vorlage V00/384/621/2013/GBE wird
aufgehoben.