Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeinde Bentwisch beschließt die Gründung einer weiteren kommunalen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die als „Bentwisch GmbH“ firmieren soll.

 

Gegenstand des Unternehmens soll der Erwerb, die Entwicklung, Errichtung, Betreuung, Verwaltung, Vermietung und Vermarktung von Immobilien, insbesondere in den Bereichen der Daseinsvorsorge, der Wohnungswirtschaft und der gemeindlichen Infrastruktur sein.

 

Dem vorliegenden Satzungsentwurf gemäß Anlage wird zugestimmt.

 

Die Gesellschaft soll mit einem Stammkapital im Umfang von 400.000,00 € ausgestattet werden. Dieses setzt sich aus einer Sachanlage in Gestalt des in 18182 Bentwisch, Stralsunder Straße 34 gelegenen und 3.893 m² großen Grundstückes „Alte Eiche“, bestehend aus den Flurstücken 22/3 und 22/4 der Flur 4, Gemarkung Bentwisch, mit einem Wert von 150.000,00 € und einer Bareinlage in Höhe von 250.000,00 € zusammen. Die notwendigen Mittel in Höhe von 400.000,00 € sind im Haushaltsplan 2013 im

Produktkonto: 1/57100/7862200 eingestellt.

 

Die Gesellschaft soll zunächst einen Geschäftsführer haben, der nicht sozialversicherungspflichtig angestellt ist. Die Geschäfte des Unternehmens sollen wie bei der Innovations- und Trendcenter GmbH durch die Innovations- und Trend GmbH auf der Grundlage eines Geschäftsbesorgungsvertrages ausgeführt werden, um möglichst viele Synergieeffekte zwischen den Gesellschaften nutzen zu können. Zum Geschäftsführer der Bentwisch GmbH soll dementsprechend Herr Achtenhagen bestellt werden.

 

Als erstes Objekt bekommt die Gesellschaft die Entwicklung und die Bebauung des im September 2012 von der Gemeinde erworbenen 3.893 m² großen Baugrundstückes „Alte Eiche“ in 18182 Bentwisch, Stralsunder Straße 34 - bestehend aus den Flurstücken 22/3 und 22/4 der Flur 4, Gemarkung Bentwisch – mit einem „Gemeindehaus“, in das auch altersgerechte Wohnungen integriert werden sollen, übertragen.

 

Eine weitere Übertragung von kommunalen Immobilien auf die GmbH bedarf eines gesonderten Beschlusses der Gemeindevertretung und gesonderter Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen.

 

Der Bürgermeister und der 1. Stellvertretende Bürgermeister werden bevollmächtigt, die GmbH-Gründung notariell zu beurkunden, wenn das abschließende Einvernehmen des SG Kommunalaufsicht des Landkreises Rostock zu dem Sachverhalt erklärt ist.

 

Der Beschluss vom 21.02.2013 – Vorlage V00/384/621/2013/GBE wird aufgehoben.