Sitzung: 20.06.2013 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
folgenden Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung
des B-Planes Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch“:
1. Der
Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Bentwisch „Möbelmarkt Bentwisch“ soll
geändert werden. Der Zoo- und Tierfuttermarkt soll nicht mehr als
eigenständiges Sondergebiet festgesetzt, sondern das Sondergebiet Möbelmarkt
integriert werden. Zur Absicherung der geplanten Umbaumaßnahmen sollen die
überbaubaren Grundstücksflächen vergrößert werden. Die festgesetzten
Verkaufsflächen von 35.000 m² für den Möbelmarkt sowie 1.500 m² für den Zoo-
und Tierfutterfachmarkt sollen nicht geändert werden. Die Festsetzungen zum Maß
der baulichen Nutzung werden ebenfalls beibehalten.
2. Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 und die Begründung dazu,
werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
3. Die
Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach §§ 13a Abs. 2 Nr.1 und 13 Abs.
2 Nr. 2 in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
4. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch
die Planung berührt werden kann, sind nach §§ 13a Abs. 2 Nr. 1 und 13 Abs.
2 Nr. 3 in Anwendung des § 4 Abs. 2
BauGB zu beteiligen. Gleichzeitig sind sie von der öffentlichen Auslegung zu
benachrichtigen.