Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des B-Planes Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch“:

1.            Der Bebauungsplan Nr. 15 der Gemeinde Bentwisch „Möbelmarkt Bentwisch“ soll geändert werden. Der Zoo- und Tierfuttermarkt soll nicht mehr als eigenständiges Sondergebiet festgesetzt, sondern das Sondergebiet Möbelmarkt integriert werden. Zur Absicherung der geplanten Umbaumaßnahmen sollen die überbaubaren Grundstücksflächen vergrößert werden. Die festgesetzten Verkaufsflächen von 35.000 m² für den Möbelmarkt sowie 1.500 m² für den Zoo- und Tierfutterfachmarkt sollen nicht geändert werden. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung werden ebenfalls beibehalten. 

2.            Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 und die Begründung dazu, werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

3.            Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach §§ 13a Abs. 2 Nr.1 und 13 Abs. 2 Nr. 2 in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

4.            Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach §§ 13a Abs. 2 Nr. 1 und 13 Abs. 2  Nr. 3 in Anwendung des § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Gleichzeitig sind sie von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.